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Ausschuß über neue Emissionsgrenzwerte besorgt

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß des Ministerrates ist über die neuen Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Brennstoffkategorien besorgt. Dies geht aus seiner Stellungnahme über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstof...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß des Ministerrates ist über die neuen Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Brennstoffkategorien besorgt. Dies geht aus seiner Stellungnahme über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus Großfeuerungsanlagen in die Luft hervor. Insgesamt begrüßt der Ausschuß den Vorschlag der Kommission, kritisiert jedoch die neuen Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Brennstoffkategorien. Bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um eine umfangreiche Revision der Richtlinie 88/609/EWG auf Grundlage folgender Hauptüberlegungen: - Veränderungen im Energiesektor der Gemeinschaft mit einer verstärkten Nutzung von Erdgas zur Stromerzeugung und einem stetigen Rückgang der Kohleproduktion in der Gemeinschaft, - die Verabschiedung weiterer Rechtsvorschriften zum Umweltschutz, - der Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft und internationale Abkommen über grenzüberschreitende Verunreinigungen, - technischer Fortschritt, der die wirtschaftlich vorteilhaftesten Möglichkeiten der Reduzierung von Schwefeldioxid, Stickoxiden und Teilchenemissionen erweitern könnte. Der Vorschlag umfaßt mehrere Änderungen, von denen nachfolgend die wichtigsten aufgeführt sind: - die Grenzwerte für die Emission von Schwefeldioxid und Stickoxiden aus neuen Verbrennungsanlagen sind etwa um die Hälfte niedriger als diejenigen, die für die seit dem 1. Juli 1987 genehmigten Anlagen gelten, - neue Emissionsgrenzwerte für Gasturbinen wurden festgelegt, - für neue Anlagen gelten deutlich strengere Entschwefelungsauflagen, - die Meßsysteme werden erweitert, und zwar sowohl für bereits bestehende Anlagen von über 300 MW als auch für neue Anlagen von über 100MW. Dabei wird der Dauermessung Priorität eingeräumt, - die für Anlagen von mindestens 400 MW im Rahmen der vorherigen Version der Richtlinie geltende Ausnahmeregelung für den Fall, daß die Anlage weniger als 2.200 Betriebsstunden pro Jahr verzeichnet, gilt nicht mehr für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2000 zugelassen werden. Der Ausschuß begrüßt die Revision der Richtlinie über Großfeuerungsanlagen durch die Kommission, zu der er in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag über den Schwefelgehalt von Brennstoffen aufgerufen hat. Er ist auch erfreut darüber, daß man sich in der einleitenden Erklärung zu dem Richtlinienentwurf ausdrücklich auf die Wechselwirkung der Richtlinie mit anderen Aktivitäten der Gemeinschaft bezieht. Insbesondere betrifft dies die Richtlinien über den Binnenmarkt für Elektrizität und Gas und die Strategien zur Abfallwirtschaft, besonders die Verwendung von Biomasse und die Wärme-Kraft-Kopplung. Jedoch kommentierte der Ausschuß einige der in der Richtlinie dargelegten Vorschläge. So ist der Ausschuß zum Beispiel erfreut, daß an den in der Richtlinie aus dem Jahr 1988 festgelegten Zielen festgehalten wurde. Dies gilt sowohl für die zum Stichtag bereits bestehenden Anlagen als auch für diejenigen, die nach dem Stichtag, jedoch vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Richtlinie genehmigt oder in Betrieb genommen wurden. Der Ausschuß möchte jedoch nicht unerwähnt lassen, daß die überwiegende Mehrheit von Anlagen dieser Art während diesem Zeitraum ihre Emissionswerte aufgrund strengerer nationaler oder örtlicher Vorschriften deutlich verringern mußten. Des weiteren ist der Ausschuß nicht mit dem neuen Wortlaut von Artikel 8 einverstanden. Gemäß dem Ausschuß handelt es sich hier um einen klaren Fall von Einmischung in ein Problem, dessen Bewertung und Lösung in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip ausschließlich den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Die Hauptkritik des Ausschusses richtet sich jedoch gegen die neuen Emissionsgrenzwerte für die verschiedenen Brennstoffkategorien. Der Ausschuß ist sich bewußt, daß diese Werte von allen energieproduzierenden Sektoren stark kritisiert wurden. Diese halten sie für unangemessen im Hinblick auf die angestrebten Ziele und unter Anwendung wirtschaftlich tragbarer Technologien unmöglich zu erreichen. Der Ausschuß ruft die Kommission auf, dringend eine spezifische Studie über die Auswirkungen dieser Revision auf die entferntesten Regionen der Gemeinschaft auszuführen, in denen die geographischen und atmosphärischen Verhältnisse die Erwägung rechtfertigen, sie von einigen der derzeitigen Vorschläge auszunehmen. Darüber hinaus hat der Ausschuß ernsthafte Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit des neuen Vorschlags in den beitrittswilligen Ländern. Wie der Ausschuß kürzlich mitteilte, benötigen diese Länder eine angemessene Übergangszeit, um den Vorschlag vollständig erfüllen zu können.