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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Rat erläßt gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Unterschriften

Der Rat der Europäischen Union hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zu gemeinsamen Rahmenbedingungen für elektronische Unterschriften angenommen. Der gemeinsame Standpunkt wird auf einer der nächsten Ratssitzungen ohne Aussprache formal verabschiedet. Anschließend wird er g...

Der Rat der Europäischen Union hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zu gemeinsamen Rahmenbedingungen für elektronische Unterschriften angenommen. Der gemeinsame Standpunkt wird auf einer der nächsten Ratssitzungen ohne Aussprache formal verabschiedet. Anschließend wird er gemäß dem Mitentscheidungsverfahren zur zweiten Lesung an das Europäische Parlament weitergeleitet. E-Commerce besitzt das Potential, zu einem der wichtigsten Impulse für die Weltwirtschaft im kommenden Jahrhundert zu werden. Wenn dieses Potential aber in Europa genutzt werden soll, sind sichere Transaktionen von grundlegender Bedeutung. Die Richtlinie zur elektronischen Unterschrift soll eines der Haupthindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel beseitigen. Daneben können elektronische Unterschriften auch im öffentlichen Sektor Anwendung finden, so z.B. in nationalen oder gemeinschaftlichen Behörden und im Schriftverkehr der Behörden untereinander sowie mit Bürgern und Unternehmen. Einsatzgebiete sind u.a. das öffentliche Auftragswesen, Steuern, soziale Leistungen und das Gesundheits- und Rechtswesen. Es bestehen verschiedene Verfahren, um ein Dokument elektronisch zu unterzeichnen. Das gebräuchlichste Verfahren ist das sogenannte asymmetrische Kryptosystem. Wird dieses Verfahren verwendet, kann der Empfänger über die Authentifizierung der Quelle feststellen, ob die unterzeichneten Daten verändert wurden und die Herkunft der Daten bestimmen. Die Richtlinie soll den Einsatz elektronischer Unterschriften fördern und zu ihrer rechtlichen Anerkennung beitragen. Sie soll einen rechtlichen Rahmen für elektronische Unterschriften und bestimmte Zertifizierungsdienste schaffen, so daß das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in diesem rasch expandierenden Sektor gewährleistet wird. Digitale Unterschriften auf Grundlage des asymmetrischen Kryptosystems sind zwar zur Zeit die verbreitetste Form der elektronischen Unterschrift, doch verfolgt der gemeinsame Standpunkt einen neutralen Ansatz hinsichtlich der verschiedenen Techniken und Dienste, die zur elektronischen Authentifizierung von Daten in der Lage sind. Dabei werden die rasante technische Entwicklung und das Internet als weltweites Medium berücksichtigt. Um die Innovation und die Entwicklung von Zertifizierungsdiensten in der Gemeinschaft nicht zu behindern, ist in dem gemeinsamen Standpunkt festgelegt, daß die entsprechenden Anbieter solche Dienste in der Regel ohne vorherige Genehmigung anbieten dürfen.