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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Programm 'Innovation und KMU': Kommission veröffentlicht Vorinformation zum Aufruf zur Projekteinreichung

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Programms 'Innovation und KMU' eine Vorinformation zu einem Aufruf zur Vorschlagseinreichung 1999 veröffentlicht und ist auf der Suche nach einer Pilotaktion zur Vereinfachung der Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehm...

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Programms 'Innovation und KMU' eine Vorinformation zu einem Aufruf zur Vorschlagseinreichung 1999 veröffentlicht und ist auf der Suche nach einer Pilotaktion zur Vereinfachung der Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen. Im Rahmen des horizontalen Programms "Förderung der Innovation und Unterstützung von KMU" des Fünften FTE-Rahmenprogramms (RP5) will die Europäische Kommission Pilotaktivitäten fördern, die zur Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen beitragen. Mitte 1999 wird ein erster Aufruf zur Vorschlagseinreichung veröffentlicht, der das Ziel verfolgt, herausragende Projekte zu finden, zu analysieren und zu bewerten. Im Rahmen dieses Aufrufs wird zu Vorschlägen für drei verschiedene Typen von Aktionen aufgefordert: - Kennzeichnen und Vernetzen von herausragenden Bereichen; - grenzüberschreitende Projekte zur Förderung der Gründung und Entwicklung innovativer Firmen; - flankierende Maßnahmen. Bei der ersten Aktion "Kennzeichnen und Vernetzen von herausragenden Bereichen" wird Wirtschaftsbereichen/Regionen in der EU und assoziierten Ländern ein "Europäisches Kennzeichen" verliehen, wenn sie unter anderem folgende Bedingungen erfüllen: - herausragende wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Potentiale und Infrastrukturen; - Möglichkeit der Förderung der Gründung und Entwicklung innovativer Firmen. Vorschläge für diese erste Aktion, die von regionalen oder lokalen Körperschaften unterstützt werden müssen, können von den Hauptakteuren des innovativen Betriebes vorgelegt werden. Die geförderten Wirtschaftsbereiche werden unter Berücksichtigung der vorrangigen Themen oder bestehenden Verbindungen vernetzt. Nach der Auswahl der Bewerber wird das neue Netz die Koordination der Tätigkeiten, die Bestimmung bestehender Ressourcen und Fähigkeiten, den Wissenstransfer sowie den Austausch und die Verbreitung guter Arbeitspraktiken vereinfachen. Die Unterstützung kann bis zu 100 Prozent der zusätzlichen beihilfefähigen Kosten für die Koordination und Einrichtung des Netzes betragen. Ziel der zweiten Aktion namens "Grenzüberschreitende Projekte zur Förderung der Gründung und Entwicklung innovativer Firmen" ist die Bewertung neuartiger Instrumente oder Ansätze durch grenzüberschreitende Pilotprojekte in der Europäischen Union und assoziierten Staaten. Diese Projekte sollen die Gründung und die Entwicklung innovativer Unternehmen unterstützen und private Investitionen in solche Firmen fördern. Außerdem dienen sie als Test für die Übertragbarkeit auf andere Rahmenbedingungen. Insbesondere werden folgende vorrangigen Ziele berücksichtigt: - Verbindung und Austausch von lokalen Finanzierungsmechanismen (wie z.B. regionale Fonds oder individuelle Investor-Netze) und/oder Patenschaftsmodelle für innovative Jungunternehmen; - integrierte Aktionen zur Schulung und Unterstützung innovativer Jungunternehmen und zum Erhalt guter Arbeitspraktiken bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen (z.B. Wirtschaftsplan-Wettbewerbe); - neue Dienstleistungen für innovative Jungunternehmen in Technologieparks, Gründerzentren und Wissenschaftsparks; - Mechanismen zur Förderung des Wissenstransfers und der Gründung innovativer Jungunternehmen (Ausgliederungen) durch höhere Bildungs- (Universitäten usw.) und Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Industrie und Investoren; - Initiativen zur Förderung der Entwicklung von und des Zugangs zu internationalen Märkten für innovative Unternehmen (z.B. Investitionsforen, Vermittlungs- oder Partnerschaftsveranstaltungen). Bei den Projektvorschlägen für die zweite Aktion müssen mindestens zwei voneinander unabhängige juristische Personen beteiligt sein, die nicht in dem gleichen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat ansässig sind. Die Gemeinschaft wird bis zu 50 Prozent der gesamten beihilfefähigen Kosten für die Pilotprojekte finanzieren. Die dritte Aktion, "flankierende Maßnahmen", soll auf andere Aktionen, wie das Netz oder die Pilotprojekte, vorbereiten oder diese unterstützen; außerdem soll sie zur Verwirklichung strategischer Ziele, wie z.B. der Definition der EU-Innovationspolitik, beitragen. Der Aufruf betrifft zwei Typen von flankierenden Maßnahmen: - Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Netzwerkinteraktion (z.B. Workshops, Websites usw.) und des Managements, einschließlich dem Informationsaustausch, dem Transfer von bestmöglichen Verfahren und der Durchführung von Werbemaßnahmen (z.B. einem jährlich stattfindenden europäischen Forum der innovativen Unternehmen); - eine "Innovationspolitik-Schnittstelle", die mit weiteren einschlägigen EU-Politiken koordiniert ist, um Nutzen aus den Tätigkeiten der Themennetze und -projekte zu ziehen; dazu sollen eine Schnittstelle zu Sachverständigen eingerichtet und Besichtigungen, Workshops, Übungen zur Bewertung der Ergebnisse usw. durchgeführt werden. Die Gemeinschaft wird bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernehmen. Für diesen ersten Aufruf zur Vorschlagseinreichung ist ein Budget von zwölf Millionen Euro vorgesehen. Die Information zu diesem Aufruf kann von der Innovations/KMU-Homepage unter folgender Adresse aufgerufen werden: URL: http://cordis.europa.eu/innovation-smes/calls/start.htmWeitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission Programm INNOVATION GD XIII/D/1 Innovationspolitik Herr Tomas Botella Yaquero Büro EUFO 2176 Rue Alcide de Gasperi L-2920 Luxemburg Fax +352-4301-34128