Kommission nimmt Entscheidung über Telefonnetze an
Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über eine gemeinsame technische Verordnung zum Anschluß an das analoge öffentliche Telefonnetz angenommen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Endgeräte, die den Service zur telefonischen Sprachübertragung unterstützen, in dem die Netzadressierung, sofern vorgesehen, über eine Mehrfrequenzwahl (MFW) erfolgt. Diese Entscheidung gilt für die Endgeräte, die an analoge öffentliche Telefonnetze angeschlossen werden sollen. Darüber hinaus legt sie eine gemeinsame technische Verordnung für die Anschlußvoraussetzungen für Endgeräte des analogen öffentlichen Telefonnetzes fest, bei denen die Netzadressierung, sofern vorgesehen, mittels MFW erfolgt. Diese Entscheidung gilt nicht für Anforderungen bezüglich des Interworking zwischen Endgeräten über das öffentliche Telekommunikationsnetz.