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Rat entscheidet über zweite Phase des Programms Leonardo da Vinci

Der Rat der Europäischen Union hat kürzlich seine Entscheidung vom 26. April 1999 veröffentlicht, die die zweite Phase des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Berufsausbildung, Leonardo da Vinci, begründet. Diese Phase des Programms läuft vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Deze...

Der Rat der Europäischen Union hat kürzlich seine Entscheidung vom 26. April 1999 veröffentlicht, die die zweite Phase des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Berufsausbildung, Leonardo da Vinci, begründet. Diese Phase des Programms läuft vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2006. Ziel ist es, zur Förderung eines Europas des Wissens beizutragen, indem man auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung einen europäischen Kooperationsbereich entwickelt. Es wird die Politik der Mitgliedstaaten hinsichtlich lebenslangen Lernens und der Erweiterung des Wissens, der Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützen, die wahrscheinlich eine aktive Staatsbürgerschaft und die Arbeitsvermittlungsfähigkeit fördern. Das Programm beabsichtigt auch, durch länderübergreifende Kooperation die Qualität, Innovation und europäischen Dimensionen in Berufsausbildungssystemen und -praktiken zu entwickeln. Die Hauptziele sind: - Verbesserung der Fertigkeiten und Kompetenzen der Bürger (vor allem der jungen Leute) durch Berufsausbildung auf allen Ebenen, - Verbesserung der Qualität sowie des Zugangs zu fortlaufender Berufsausbildung sowie lebenslanger Erwerb von Fertigkeiten und Kompetenzen mit der Absicht, die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen und zu entwickeln, besonders um technologische und organisatorische Veränderungen zu festigen, - Förderung und Verstärkung des Beitrags der Berufsausbildung zum Innovationsprozeß mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensführung zu verbessern. Diese Ziele sollen verfolgt werden durch: - Unterstützung für grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern, die an Berufsausbildungsprogrammen teilnehmen, - Unterstützung für Pilotprojekte, die auf länderübergreifenden Partnerschaften basieren mit dem Ziel, Innovation und Qualität in der Berufsausbildung zu entwickeln, - Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und der Kenntnisse über die verschiedenen Kulturen in Zusammenhang mit der Berufsausbildung, - Unterstützung der Entwicklung von länderübergreifenden Kooperationsnetzen, die den Austausch von Erfahrungen und guten Arbeitspraktiken erleichtern, - Aktualisierung des Referenzmaterials durch Unterstützung für Umfragen und Analysen; Einführung und Verbreitung guter Arbeitspraktiken und umfassender Informationsaustausch. Diese Ziele werden mit einem veranschlagten Gesamtbudget von 1,150 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2006 umgesetzt. Innerhalb dieses Zeitraumes von sechs Jahren werden länderübergreifende Partnerschaften im Rahmen von drei Aufrufen aufgefordert, Vorschläge für die Aktion einzureichen. Der erste Aufruf zur Vorschlagseinreichung, der im Jahr 2000 bekanntgegeben wird, gilt für drei Jahre. Der zweite Aufruf (im Jahr 2002) und der dritte Aufruf (im Jahr 2004) werden jeweils zwei Jahre gültig sein. Einzelheiten über die Art und Weise, wie das Gesamtbudget während der zweiten Phase des Programms aufgeteilt wird, sind in der Anlage zur Entscheidung des Rates angegeben, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht ist. Im Amtsblatt sind auch die einzelnen flankierenden Maßnahmen aufgeführt, die zur Unterstützung bei der Durchführung des Programms aufgestellt worden sind. Außerdem werden die auf die erfolgreichen Angebote anwendbaren Auswahlkriterien zur Finanzierung im Rahmen dieses Programms aufgezeigt.

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