Umweltverträglichkeit bei der Beseitigung kerntechnischer Anlagen
Die Europäische Kommission, GD XI, vergibt einen Studienauftrag zur Untersuchung des gegenwärtigen Standes der Vorschriften in EU-Mitgliedstaaten und Bewerberländern betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Beseitigung kerntechnischer Anlagen. Diese Arbeit soll mittels einer ausführlichen Analyse der einzelstaatlichen Anforderungen und durch eine Untersuchung, inwieweit nationale Vorschriften über die strikte Einhaltung der EG-Richtlinien hinausgehen, einen Überblick über die nationalen Gesetze und Vorschriften geben. Das Ziel ist, der Kommission die Gelegenheit zu geben, ein besseres Verständnis zu bekommen, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung formell umgesetzt wird und ob die Richtlinie auch korrekt angewendet wird. Der Auftragnehmer soll außerdem klare praktische Leitlinien erstellen, die alle Bestimmungen berücksichtigen, die in den in der Überblicksprüfliste der EG (vom Juni 1994) beschriebenen Richtlinien und Vorschlägen aufgeführt sind; außerdem soll er hinsichtlich der Beseitigung von kerntechnischen Anlagen Anleitungen für Methoden zum Aussortieren und zur Rahmengebung (vom Mai 1996) verfassen. Die Studie soll eine detaillierte Untersuchung darüber vornehmen, welche Rolle die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Vorbereitung von Abbauplänen spielt. In den Leitlinien ist außerdem vorzuschlagen, wie die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung als Kommunikationswerkzeug mit der Öffentlichkeit benutzt werden kann.Weitere Auskünfte erteilt unter Angabe der Referenznummer C2/ETU/990060: Europäische Kommission GD XI - Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz Herrn B. Sinnott 200 rue de la Loi B-1049 Brüssel Fax +32-2-2994449