Detaillierte Regeln für Teilnehmer an Euratom-Forschung
Die Europäische Kommission hat jetzt detaillierte Regeln über die Bedingungen der Teilnahme an nuklearen Forschungsaktivitäten im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft veröffentlicht. Dadurch werden den allgemeinen Regeln, die vom Rat im Dezember 1998 zusammen mit dem Rahmenprogramm verabschiedet worden sind, genauere Bestimmungen hinzugefügt. In diesen Regeln werden die allgemeinen Bestimmungen für die Programmteilnehmer festgelegt, einschließlich der Regeln für die verschiedenen Projektarten, an denen Unternehmen, Forschungszentren und Universitäten im Rahmen des Programms teilnehmen können. Dies umfaßt insbesondere die Anzahl der unabhängigen Partner, die für jede Projektart erforderlich sind. In der Rechtsvorschrift wird auch dargelegt, wie die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Projekten zugeteilt und gezahlt wird sowie wie und wann Teilnehmer beihilfefähige Kosten in Rechnung stellen können. Schließlich enthält die Rechtsvorschrift die Regeln zur Finanzprüfung der Gemeinschaftsausgaben. Die Verordnung trat am 26. Juli 1999 in Kraft und gilt für sämtliche Projekte, die im Rahmen des Fünften Euratom-Rahmenprogramms finanziert werden. Die entsprechende Rechtsvorschrift für das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) - d.h. bezüglich der Forschung in Bereichen außerhalb der Kernenergie - wurde schon vorher im Amtsblatt (ABl. Nr. L 122 vom 12.5.1999 S. 9) veröffentlicht und trat am 15. Mai 1999 in Kraft. Diese Verordnung sieht detaillierte Regeln für die Teilnahme am RP5 sowie für die Verbreitung von Forschungsergebnissen vor. Sie deckt beispielsweise die folgenden Bereiche ab: - Anzahl der unabhängigen Partner, die für verschiedene Projektarten erforderlich sind, - Regeln für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft und beihilfefähige Kosten, - Verbreitung, Eigentumsrecht an, Schutz und Verwendung von Kenntnissen, - technologischer Durchführungsplan (technological implementation plan - TIP).