Staatliche Beihilfe in der Kraftfahrzeugindustrie
Wenn die EU-Mitgliedstaaten ihrer Kraftfahrzeugindustrie staatliche Beihilfe bereitstellen, muß die Europäische Kommission stets prüfen, ob eine Einhaltung der Gesetzgebung der EU gewährleistet ist. Nun sucht die Kommission Berater, die Verbesserungen bei diesen Regelungen, vor dem Hintergrund der Erfahrung der vergangenen zwei Jahre und des momentanen Standes der Industrie, bewerten und feststellen sollen.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission GD IV - Wettbewerb Herr P. Owen Referat H.1 (staatliche Beihilfen II) 200 rue de la Loi (C158 6/33) B-1049 Brüssel Fax +32-2-2969579