Skip to main content
European Commission logo
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS
CORDIS Web 30th anniversary CORDIS Web 30th anniversary

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

Die EU wird mit China im Bereich Forschung und Entwicklung zusammenarbeiten

Acht Monate nachdem die EU und China die Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zwischen der Volksrepublik China und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet haben, hat die Kommission die Vereinbarung jetzt zusammen mit einem Vorsc...

Acht Monate nachdem die EU und China die Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zwischen der Volksrepublik China und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet haben, hat die Kommission die Vereinbarung jetzt zusammen mit einem Vorschlag für ihren Abschluß vorgelegt. Diese Vereinbarung betrifft die Förderung der Zusammenarbeit in gemeinsamen Forschungsbereichen. Im Vertrag heißt es: "Die Parteien sollen die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und China in Bereichen gemeinsamen Interesses, in denen sie aktive Forschung und Entwicklung in Wissenschaft und Technologie betreiben, fördern und vereinfachen." Sie sollte die wechselseitige Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ebenso wie den Informationsaustausch und den entsprechenden Schutz von geistigen Eigentumsrechten gestatten, wobei die entsprechenden Regeln integraler Bestandteil der Vereinbarung sind. Im Rahmen der Vereinbarung unterliegen Wissenschaftler aus der EU, die an chinesischen Forschungsprojekten beteiligt sind, den gleichen Rechten und Pflichten wie ihre chinesischen Kollegen, während gleichzeitig chinesische Wissenschaftler an von der EU geförderten Forschungsprojekten teilnehmen dürfen. Nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat, die im Dezember 1999 erwartet wird, betrifft die Vereinbarung die Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen, die unter den ersten Tätigkeitsbereich des EU-Rahmenprogramms fallen, d.h. die vier thematischen Programme. Die Vereinbarung beeinträchtigt nicht die Beteiligung Chinas als Entwicklungsland an Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Forschung und Entwicklung, insbesondere im Rahmen des INCO-Programms (Internationale Zusammenarbeit).

Länder

China