Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

Dreißig Länder beteiligen sich am RP5

Das Fünfte Rahmenprogramm der EU (von 1999 bis 2002) steht nun neben den EU-Mitgliedstaaten auch Teilnehmern aus rund 15 weiteren Ländern offen. Insgesamt leisten nun dreißig Länder einen effektiven Beitrag zum Programmhaushalt und beteiligen sich auf gleichberechtigter Basis ...

Das Fünfte Rahmenprogramm der EU (von 1999 bis 2002) steht nun neben den EU-Mitgliedstaaten auch Teilnehmern aus rund 15 weiteren Ländern offen. Insgesamt leisten nun dreißig Länder einen effektiven Beitrag zum Programmhaushalt und beteiligen sich auf gleichberechtigter Basis an Forschungsaktivitäten. Forscher aus der EU können mit Forschern aus jedem assoziierten Land eine Partnerschaft gründen, und dies wird für die Forschungsprojekte mit Sicherheit wertvolle neue Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten bringen. Nun, da das letzte Assoziierungsabkommen in Kraft getreten ist, steht das Fünfte Rahmenprogramm Forschern aus ganz Europa bis an die Grenzen der ehemaligen Sowjetunion offen. Die einzigen bedeutenden Lücken bilden nur noch die Schweiz (mit der bereits ein Abkommen unterzeichnet wurde, das voraussichtlich 2001 in Kraft tritt) und die Balkanstaaten. Die Forscher aus den 15 "assoziierten" Ländern - Norwegen, Island, Liechtenstein, die EWR-Länder, Israel, Zypern, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien - können nunmehr Vorschläge für Forschungsprojekte einreichen und im wesentlichen auf derselben Basis wie die Teilnehmer aus der EU Fördergelder im Rahmen des Programms erhalten. Die einzige Einschränkung hinsichtlich der Vorschläge besteht darin, daß mindestens ein Teilnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat stammen muß, ansonsten können die anderen Teilnehmer einschließlich des Koordinators aus den assoziierten Ländern kommen. Gemäß den Bestimmungen der zwischen diesen Ländern und der EU abgeschlossenen Verträge werden Vorschläge, an denen Forscher aus den assoziierten Ländern beteiligt sind, in exakt der gleichen Weise bewertet, wie Vorschläge, an denen ausschließlich Forscher aus der EU beteiligt sind. Die Vorschläge werden ausschließlich nach ihrem wissenschaftlichen Nutzen und ihrer Bedeutung für die Gesamtziele des Programms bewertet. Die Vertreter der assoziierten Länder werden zudem an den Auswertungen und Beratergruppen teilnehmen, die im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm eingerichtet wurden. Jedoch werden nur die Vertreter aus den EU-Mitgliedstaaten in den Fällen abstimmen können, in denen kein Konsens hinsichtlich der Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Forschung im Bereich Atomenergie gelten etwas andere Regelungen; hier haben sich nur Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Rumänien, die Slowakei und Slowenien für eine vollständige Assoziierung mit dem Euratom-Rahmenprogramm entschieden. Die Forscher aus den anderen Ländern können ebenfalls an Forschungsprojekten im Bereich Atomenergie teilnehmen, hier ist jedoch eine Genehmigung von Fall zu Fall erforderlich. Die Ausdehnung des Fünften Rahmenprogramms auf so viele Länder außerhalb der EU ist ein konkreter Beweis für den "gemeinsamen Forschungsbereich", den EU-Kommissar Busquin bei seiner Bestätigungsanhörung im Europäischen Parlament gefordert hat. Für die elf Länder, mit denen die Verhandlungen für einen EU-Beitritt aufgenommen wurden, bietet die Teilnahme am Rahmenprogramm (und anderen EU-Programmen) wertvolle Einblicke in die Vorgänge der EU. Durch die Beteiligung an diesen Formen von EU-Aktivitäten sammeln sowohl die Beamten als auch die Industrie aus diesen Ländern Erfahrungen aus erster Hand hinsichtlich der Möglichkeiten, die von der EU geboten werden. Indem diese elf Länder ihre Forschungsprogramme für Forscher aus der EU zugänglich machen (die sich selbst finanzieren müssen), tragen sie dazu bei, die Kluft zwischen sich und der EU zu überwinden. Es sollte beachtet werden, daß zusätzlich zu den assoziierten Ländern eine Reihe weiterer Länder auf der ganzen Welt Kooperationsabkommen im Bereich der Wissenschaft und Technologie mit der EU abgeschlossen hat, die entweder bereits in Kraft sind oder in Kürze in Kraft treten werden. Diese Abkommen ermöglichen den Forschern aus anderen Ländern ebenfalls eine Teilnahme am Rahmenprogramm, doch ihre Länder leisten keinen generellen Beitrag zum Programmhaushalt, und aus diesem Grund muß jeder Teilnehmer eine eigene Finanzierung einbringen. Demgemäß können Forscher aus der EU an entsprechenden Forschungsaktivitäten teilnehmen, die von diesen Ländern gefördert werden, müssen sich jedoch ebenfalls selbst finanzieren. Zu den Ländern, mit denen Kooperationsabkommen abgeschlossen wurden, gehören u.a. die USA, Australien, Kanada, Südafrika, Rußland, China und Argentinien.