Keine Verletzung des Intermind-Patents durch P3P
Das World Wide Web Consortium (W3C) hat eine juristische Analyse veröffentlicht, in der man zu dem Schluß kommt, daß die P3P-Technologie (Platform for Privacy Preferences) keine Verletzung eines Patents der Intermind Corporation darstellt. P3P verschafft Internet-Benutzern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Informationen. Das bedeutet, daß Websites Benutzer über ihre Verfahrensweisen zum Datenschutz informieren. Die Technologie wurde in offener Zusammenarbeit mit W3C-Mitgliedern entwickelt, jedoch war die weit verbreitete Verwendung gefährdet, als der Patentinhaber Lizenzgebühren forderte. "Angesichts der fundamentalen Bedeutung des Datenschutzes im Internet und unserer Verpflichtung zu offenen Standards lag es in unserer Verantwortung, der Gemeinschaft eine sorgfältige Analyse der Beziehung zwischen dem Patent und P3P zur Verfügung zu stellen", so Daniel Weitzner, Leiter des Bereichs Technologie und Gesellschaft bei W3C und zuständig für die Entwicklung von P3P.