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Kommission verabschiedet Ordnungspaket für die Telekommunikation

Die Europäische Kommission hat den fünften Bericht zur Implementierung des Ordnungspaketes für die Telekommunikation verabschiedet. In dem Bericht wird geschlußfolgert, daß durch den nun bestehenden Ordnungsrahmen die Entwicklung der Dienstleistungsmärkte im Bereich Telekommun...

Die Europäische Kommission hat den fünften Bericht zur Implementierung des Ordnungspaketes für die Telekommunikation verabschiedet. In dem Bericht wird geschlußfolgert, daß durch den nun bestehenden Ordnungsrahmen die Entwicklung der Dienstleistungsmärkte im Bereich Telekommunikation in den Mitgliedstaaten beschleunigt wird. Der Bericht, der von der Kommission am 11. November 1999 gebilligt wurde, wird nun dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen zur Prüfung vorgelegt. In dem Bericht wird der Stand der Implementierung des gegenwärtigen Ordnungsrahmens für die Telekommunikation untersucht, bevor die Kommission seine Funktionsweise einer weiteren Prüfung unterzieht und Vorschläge zur Anpassung an den Markt und an technische Entwicklungen vorstellt. Im Bericht wird dargelegt, wie die Prinzipien der Harmonisierungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden und wie diese nationalen Rechtssysteme sie in der Praxis anwenden. Diese Bewertung wird auf einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Märkte des Telekommunikationsdienstleitungssektors in den Mitgliedsstaaten gestützt. Wichtigste Schlußfolgerung des Berichts ist, daß der Ordnungsrahmen 21 Monate nach Einführung des umfassenden Wettbewerbs die Telekommunikationsdienstleistungsmärkte der Mitgliedsstaaten weiter vorantreibt. Auf den Märkten seien ein schnelleres Wachstum, eine große Anzahl neuer Marktteilnehmer und fallende Preise zu verzeichnen. In dem Bericht wird außerdem auf die größten noch bestehenden Hemmnisse für die Errichtung eines europäischen Binnenmarktes und die Elemente verwiesen, die nach der Überprüfung durch die Kommission in den überarbeiteten Ordnungsrahmen aufgenommen werden sollen.