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Kommission beschließt Beitritt zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit

Die Europäische Kommission hat den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 im Namen der EAG beschlossen. Sämtliche Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens und der Rat hat kürzlich den Beitritt der EA...

Die Europäische Kommission hat den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 im Namen der EAG beschlossen. Sämtliche Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens und der Rat hat kürzlich den Beitritt der EAG genehmigt. Die Ziele des Übereinkommens sind: - Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes nuklearer Sicherheit durch Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit, gegebenenfalls einschließlich sicherheitsbezogener technischer Zusammenarbeit; - Schaffung und Beibehaltung wirksamer Abwehrvorkehrungen in Kernanlagen gegen mögliche radiologische Gefahren, um den Einzelnen, die Gesellschaft und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der von solchen Anlagen ausgehenden ionisierenden Strahlung zu schützen; - Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen und Milderung derartiger Folgen, sofern sie eintreten. Insbesondere enthält das Übereinkommen mehrere Verpflichtungen, die von den Vertragsparteien und den Kernanlagen innerhalb ihrer Staatsgebiete zu erfüllen sind.

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