EU ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet
Der Rat der Europäischen Union hat auf Initiative der Republik Österreich Maßnahmen zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets ergriffen. Die Mitteilung sieht eine Verhinderung der Kinderpornographie im Internet und die Bekämpfung der Herstellung, Verarbeitung, Verbreitung und des Besitzes derartigen Materials vor. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Vorkehrungen zur Förderung der effizienten Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten im Bereich Kinderpornographie zu treffen. Internet-Benutzer sind zudem dazu angehalten, die Strafverfolgungsbehörden über mutmaßliche Straftaten zu unterrichten, wobei die Schaffung von Sondereinheiten bei den Strafverfolgungsbehörden eine schnelle und effektive Reaktion auf derartige Informationen ermöglichen soll. Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muß soweit möglich gewährleistet sein. Zudem sollte geprüft werden, ob die technologischen Entwicklungen Änderungen des Strafprozeßrechts erforderlich machen, um eine effiziente Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zu gewährleisten.