Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können
Eine Richtlinie über die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, ist jetzt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft getreten. Die im Dezember 1999 vom Parlament und vom Rat verabschiedete Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber: "die technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen entsprechend der Art der Tätigkeit nach folgender Rangordnung von Grundsätzen zu treffen: - Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären, oder, falls dies aufgrund der Art der Tätigkeit nicht möglich ist, - Vermeidung der Zündung explosionsfähiger Atmosphären und - Abschwächung der schädlichen Auswirkungen einer Explosion, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten." Wo erforderlich, werden diese Maßnahmen mit Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Explosionen kombiniert und/oder durch sie ergänzt; sie werden regelmäßig überprüft, auf jeden Fall aber dann, wenn sich "wesentliche Änderungen ergeben".