Kommission startet zweite Phase der Untersuchung des Telekommunikationssektors (Roaming-Dienste)
Die Europäische Kommission hat mit Untersuchungen über die Bedingungen und Preise für nationale und internationale Roaming-Dienste begonnen. Zudem soll untersucht werden, inwieweit diese Bedingungen und Preise den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zuwiderlaufen. Die Kommission reagiert damit auf Beschwerden, die Roaming-Gebühren seien zu hoch. Die Generaldirektion Wettbewerb hat fast 200 formale Auskunftsverlangen an nationale Wettbewerbsbehörden und Regulierungsbehörden im Bereich Telekommunikation in ganz Europa sowie an Mobilfunknetzbetreiber und Diensteanbieter versandt. Die Auskünfte müssen binnen zwei Monaten erteilt werden und bilden die Grundlage ihrer Untersuchungen. Von Roaming ist die Rede, wenn Funktelefonbenutzer ihr Mobiltelefon in einem anderen Mobilfunknetz benutzen als in dem Netz, in dem sie angemeldet sind. Roaming-Dienste beruhen auf bilateralen Roaming-Vereinbarungen zwischen verschiedenen Mobilfunknetzbetreibern und Diensteanbietern. Die Fähigkeit zum Roaming ist ein zentrales Merkmal des GSM/DCS-Mobilfunkstandards, der das Entstehen paneuropäischer Netze erleichtern soll. Trotz der Tatsache, daß Mobilfunknetzbetreiber inzwischen in nahezu allen Ländern mit verschiedenen Betreibern Roaming-Vereinbarungen eingehen können, ist ein Wettbewerb bei den Roaming-Angeboten für Großabnehmer und Endverbraucher nicht unbedingt in Sicht. Die internationale Vereinigung der Fernmeldeteilnehmer (International Telecommunications Users Association - INTUG) hat im November 1999 eine Studie abgeschlossen, in der die Roaming-Endverbraucherpreise mit den Mobilfunk-Standardgebühren verglichen wurden. Gemäß der Studie kann der Preisunterschied bis zu 500 Prozent betragen. Der Kommission selbst liegen mehrere Beschwerden vor, in denen über hohe Gebühren und mögliche betrügerische gemeinsame Absprachen über Roaming-Gebühren sowie die Weigerung, auf nationaler und internationaler Ebene Geschäfte abzuschließen, geklagt wird. Ziel der derzeitigen Untersuchung ist die Feststellung, ob mit den derzeitigen Geschäftspraktiken und Gebühren gegen die EU-Wettbewerbsregeln und insbesondere gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Praktiken und des Mißbrauchs von Monopolen verstoßen wird. Wenn sich Hinweise auf Zuwiderhandlungen gegen die EU-Wettbewerbsregeln finden, wird die Kommission formale Prüfverfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten. Diese Untersuchung ist die zweite von drei Untersuchungen der Kommission auf dem Telekommunikationssektor. Die erste wurde im Oktober 1999 begonnen und betraf den Einsatz von Mietleitungen. Die dritte Untersuchung wird den Zugang und die Nutzung der Ortsnetze betreffen. Eine Paralleluntersuchung hierzu wird von der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) durchgeführt.