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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Europäische Kommission verabschiedet Weißbuch zur Umwelthaftung

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Weißbuch zur Umwelthaftung verabschiedet, das die Frage klären soll, wie das Verursacherprinzip am besten angewandt werden kann, um den Zielen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu dienen. Eines der Hauptziele der gemeinschaftliche...

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Weißbuch zur Umwelthaftung verabschiedet, das die Frage klären soll, wie das Verursacherprinzip am besten angewandt werden kann, um den Zielen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu dienen. Eines der Hauptziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik ist die Vermeidung von Umweltschäden, und das Verursacherprinzip ist einer der wichtigsten Umweltgrundsätze im EG-Vertrag. Dieses Weißbuch ist eine Reaktion auf eine Forderung des Europäischen Parlaments, Vorschläge für einschlägige Rechtsvorschriften vorzulegen. Im Weißbuch wird untersucht, wie eine gemeinschaftliche Umwelthaftungsregelung am besten aussehen sollte. Nach Erörterung verschiedener Möglichkeiten für Maßnahmen der Gemeinschaft kommt die Kommission zu dem Schluß, daß das geeignetste Konzept eine gemeinschaftliche Rahmenrichtlinie zur Umwelthaftung sei. Die Mitgliedstaaten der EU haben bereits einzelstaatliche Umwelthaftungssysteme eingeführt, die Schäden an Personen und Gütern sowie die Haftung für verunreinigte Standorte (Altlasten) und deren Sanierung abdecken. Doch wurde die Haftung für Schäden an der Natur in diesen einzelstaatlichen Systemen bis jetzt noch nicht berücksichtigt - dies geschieht nun im Weißbuch. Von der im Weißbuch vorgeschlagenen Einführung einer Haftung für Schäden an der Natur erwartet die Kommission eine Änderung der Einstellungen, so daß Vorbeugung und Vorsorge künftig eine stärkere Rolle spielen dürften. Bei der Verabschiedung des Weißbuchs erklärte die Umweltkommissarin der Kommission, Margot Wallström: "Jetzt haben wir die Grundlage für eine europäische Umwelthaftungsregelung gelegt. Die einschlägigen Gesetze werden für gemeinsame Vorschriften sorgen, die sicherstellen, daß die Verschmutzer tatsächlich für die von ihnen verursachten Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Dies wird die Gesundheit der Bürger Europas und unsere natürliche Umwelt besser schützen." Die Kommission hofft nun auf Stellungnahmen zum Weißbuch von seiten des Europäischen Parlaments, des Rates, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie aller interessierten Kreise. Anmerkungen sind bis zum 1. Juli 2000 an die Kommission zu richten; dazu liegt unter folgender Adresse ein Antwortformular vor: URL: http://europa.eu.int/comm/environment/liability/index.htm(öffnet in neuem Fenster)

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