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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Vorschlag für eine Entscheidung über ein Energieprogramm

Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, das Energieprogramm der Gemeinschaft "Altener" zur Förderung erneuerbarer Energieträger anzunehmen. Dieser Vorschlag ändert den Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrages. Wird der...

Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, das Energieprogramm der Gemeinschaft "Altener" zur Förderung erneuerbarer Energieträger anzunehmen. Dieser Vorschlag ändert den Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrages. Wird der Vorschlag angenommen, führt die Gemeinschaft das Altener-Programm im Zeitraum 1998 bis 2002 durch. Zusätzlich zu den in Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung 1999/21/EG, Euratom des Rates genannten vorrangigen Ziele verfolgt das Altener-Programm weitere Ziele, und zwar die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Gemeinschaftsstrategie, des Aktionsplans sowie der Kampagne für den Durchbruch und die Schaffung von Anreizen für private und öffentliche Investitionen in die auf erneuerbaren Energiequellen basierende Energieerzeugung und -nutzung. Diese beiden spezifischen Ziele ergänzen die globalen Ziele der Begrenzung der Kohlendioxidemissionen und der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch. Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms wird auf 81,1 Millionen Euro festgelegt. Von diesem Betrag sind 29,6 Millionen Euro für den Zeitraum 1998 - 1999 bestimmt. Für den Zeitraum 2000 - 2002 werden 51,5 Millionen Euro bereitgestellt. Im Rahmen des Altener-Programms werden verschiedene Aktionen und Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energieträger finanziert. Einzelheiten dazu sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nachzulesen. Für die finanzielle Abwicklung und die Durchführung des Programms ist die Kommission zuständig.