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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Datenschutz

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wurde die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu einem Vorschlag zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten veröffentlicht. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Institutionen und K...

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wurde die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu einem Vorschlag zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten veröffentlicht. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Institutionen und Körperschaften der Gemeinschaft das höchste Schutzniveau und die Garantien bei der Verarbeitung persönlicher Daten bieten müssen, und das rasante Wachstum auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik läßt die Verbesserung des Schutzniveaus und der Garantien bei gleichzeitiger Einhaltung des Grundsatzes des freien Datenverkehrs noch dringlicher erscheinen. Diese technischen Entwicklungen bieten aber auch neue Möglichkeiten für den Schutz gegen unerlaubten Zugriff, die Übertragungssicherheit und den Schutz der Privatsphäre. Der Ausschuß vertritt die Ansicht, daß der Schutz der Rechte von Personen und die Bereitstellung von Garantien ein integraler Bestandteil bei der Konzeption von Instrumenten und Verfahren zur Datenverarbeitung sein muß. Der Vorschlag sei hinsichtlich seiner diesbezüglichen Bestimmungen im allgemeinen zufriedenstellend, so der Ausschuß. Er hält jedoch gewisse Bestimmungen für verbesserungsbedürftig, so zum Beispiel die Bereitstellung spezifischer Schutzmaßnahmen für juristische Personen oder Personengesellschaften. Während der Ausschuß in dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr" viele positive und interessante Initiativen vermerken konnte, hat er gleichzeitig mehrere klare und detaillierte Vorschläge und Empfehlungen gegeben. Diese sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nachzulesen. Diese Stellungnahme wurde am 8. Dezember 1999 auf der 368. Vollversammlung des Wirtschafts- und Sozialausschusses verabschiedet und wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

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