Kooperationsprogramm im Bereich Hochschul- und Berufsbildung
Der fünfte Aufruf zur Vorschlagseinreichung für ein Kooperationsprogramm in der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada wurde eingeleitet. Der Aufruf bezieht sich auf den Schwerpunkt des Programms - die Förderung gemeinsamer Projekte von Zusammenschlüssen aus Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen auf beiden Seiten des Atlantiks. Das Programm wird gemeinsam von der Generaldirektion Bildung und Kultur, dem Human Resources Development Canada (HRDC - Humanressourcenentwicklung Kanada) und dem kanadischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel verwaltet. Das Programm unterstützt etwa sechs ursprüngliche Projekte, die am besten oder ausschließlich von multilateralen Gruppierungen ausgeführt werden können und folgende spezifische Ziele verfolgen: - Förderung eines besseren Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Gemeinschaft und Kanadas, - Verbesserung der Qualität der Humanressourcenentwicklung, - Verbesserung der Qualität der transatlantischen Mobilität von Studierenden einschließlich Förderung der Transparenz, gegenseitigen Anerkennung und Übertragbarkeit von akademischen Leistungsnachweisen, - Anregung des Austauschs von Fachwissen über neue Entwicklungen in der Hochschul- und Berufsbildung, - Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, - Gründung oder Verbesserung von Partnerschaften zwischen Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen und ähnlichen Vereinigungen, - Einbringen eines Mehrwerts in die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zur Ergänzung bestehender Initiativen. Die Mobilität von Studierenden wird ein Schwerpunkt für jeden Zusammenschluß sein und die Aktivitäten sollten auf Studierende ausgerichtet sein. Die Studierenden sollten von der Einführung einer adäquaten internationalen Perspektive in ihren Studiengang profitieren. Jeder Zusammenschluß muß aus drei aktiven Partnern auf jeder Seite bestehen, darunter mindestens zwei Partner aus Hochschul- oder Berufsbildungs-einrichtungen auf jeder Seite aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und aus verschiedenen Provinzen Kanadas. Die Programmförderung ist nur für die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in jedem Zusammenschluß bestimmt. Ein Auswahlkriterium für den federführenden Partner aus der EU ist die vorherige Teilnahme an einem Bildungs-/Berufsbildungsprogramm der EU. Die Europäische Kommission stellt insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung und Kanada ungefähr 1.200.000 CAD. Für ein dreijähriges Projekt beträgt die maximale Förderung für jeden Zusammenschluß 130.000 Euro, die bis zu 12.000 Euro pro Partner für Mobilitätsstipendien für Studierende einschließt. Der Zuschuß der EU wird 50 Prozent der gesamten Projektkosten auf europäischer Seite nicht übersteigen, und die maximale Förderung für jede kanadische Gruppe beträgt 200.000 CAD. Vorschläge sind bis zum 31. Mai 2000 per Einschreiben einzureichen oder persönlich zu überbringen. Die Bewerber werden daran erinnert, den offiziellen Ausschreibungstext im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften einzusehen. Die allgemeinen Leitlinien und Bewerbungsformulare können über den Europa-Server angefordert werden unter: http://europa.eu.int/en/comm/dg22/call.html(öffnet in neuem Fenster).