EU-Institutionen reagieren auf Bemühungen von Edinburgh zur Patentierung eines Klonverfahrens
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben ihre Besorgnis und ihren Schock darüber zum Ausdruck gebracht, daß der Universität von Edinburgh ein Patent erteilt wurde, das ein Verfahren zur genetischen Veränderung menschlicher Embryos vorsieht, welches zum Klonen von Menschen genutzt werden könnte. Das Europäische Patentamt (EPA) hat im vergangenen Dezember das Patent genehmigt, obwohl Patente dieser Art nach EU-Recht verboten sind. Das Patent wurde offensichtlich aufgrund eines Formulierungsfehlers gewährt. Die Europäische Kommission und das Parlament erwarten jetzt vom Patentamt in München, daß es das Patent so schnell wie möglich zurücknimmt. Die MdEP fordern ferner eine Überprüfung der Tätigkeiten des EPA, um zu gewährleisten, daß es einer öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt. Das EPA gibt zu, daß das Patent nicht hätte gewährt werden dürfen, da die Worte "nicht menschlich" im Patentanspruch der Universität für "ein Verfahren zur Erzeugung eines transgenetischen Tieres" fehlten. Das EPA kann zwar das Patent nach seiner Erteilung nicht ändern, jedoch kann jeder innerhalb von neun Monaten Einspruch gegen einen Patentanspruch einlegen: Greenpeace hatte am 24. Februar formell Einspruch erhoben. In einer Rede vor dem Europäischen Parlament hat Frits Bolkestein, EU-Kommissar für den Binnenmark, im Namen der Europäischen Kommission erklärt, daß er völlig unvoreingenommen bezüglich der Frage sei, ob das EPA das Patent wirklich aufgrund eines Fehlers erteilt habe. Das Europäische Patentamt, so Frits Bolkestein, sei formell keine Institution der Europäischen Gemeinschaft und deshalb könne die Europäische Kommission hier nicht einwirken. Jedoch hat der EU-Kommissar einen Brief an das EPA geschrieben und seiner Ansicht Ausdruck verliehen, daß weitere Verzögerungen bezüglich einer Anhörung des formellen Einspruchs von Greenpeace nicht wünschenswert seien. Das EPA habe zugesagt, sofort eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit den Einsprüchen auseinandersetzen werde. Zudem werde sie bis zu einer endgültigen Entscheidung eine vorläufige Stellungnahme abgeben. In einer Ende März stattgefundenen Parlamentsdebatte gaben Sprecher der politischen Gruppierungen ihre Besorgnis zu Protokoll. Sie waren besorgt, daß das Patent eindeutig für das Klonen von Menschen eingesetzt werden könnte - und somit ein Verstoß gegen die Biotechnologie-Richtlinie von 1998 sei. Die gegenwärtige Situation spiegele für das Europäische Parlament die Notwendigkeit wider, auf hohe Standards zu bestehen. Einige MdEP forderten sogar ein Moratorium für alle Experimente, die solche Verfahren beinhalten. Lord Inglewood verteidigte die Forscher aus Edinburgh und erklärte, daß sie das Patent gutgläubig beantragt hätten, um Forschungen am menschlichen Gewebe durchzuführen. Nach Meinung der Forscher sei dies essentiell für die Entwicklung von Heilmitteln gegen Krankheiten wie beispielsweise Alzheimer und Leukämie. Er unterstrich, daß die Universität kein Gesetz gebrochen hätte und keinerlei Absichten hatte, mit dem Klonen von Menschen in Verbindung stehende Experimente durchzuführen. Es war ein echter Fehler, so Lord Inglewood, der berichtigt werden müsse. EU-Kommissar Bolkestein antwortete auf die Beiträge der Abgeordneten, daß er eine pragmatische Lösung für dieses Problem suche und hoffe, daß die Regelung durch Verhandlungen erzielt werden könne. Falls dies nicht möglich sei, behält die Kommission sich das Recht vor, Einspruch gegen das Patent einzulegen. Er betonte, daß nach Überzeugung der Kommission die Biotechnologie-Richtlinie von 1998 nicht falsch sei. Er erinnerte die MdEP, daß die Kommission bis diesen Sommer einen neuen Vorschlag für eine Patent-Richtlinie einbringen werde.