Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten in bezug auf europäische Patente
Das Helpdesk für geistige Eigentumsrechte (IPR-Helpdesk) hat ein neues Informationspapier zusammengestellt, das patentrechtliche Informationen über grenzüberschreitende Rechtsstreitfälle innerhalb der Europäischen Union liefert. Das Informationspapier, das vom juristischen Team des IPR-Helpdesks verfaßt wurde, ist zu finden unter: URL: http://www.ipr-helpdesk.org/updates(öffnet in neuem Fenster) Zur Zeit besteht kein einheitliches europäisches Patent und auch keine internationale Gerichtsbarkeit für patentrechtliche Streitigkeiten, deren Zuständigkeit über das Gebiet eines Staates hinausgeht. Die Situation in Europa wird sich jedoch voraussichtlich bald ändern. Momentan existiert eine Reihe separater nationaler Patente, die einem gemeinsamen Patentierungsverfahren unterliegen, das bis zu 19 europäische Staaten abdeckt. Wenn einem Gericht ein internationaler Gegenstand zur Entscheidung vorgelegt wird, muß derzeit noch das Gericht entscheiden, ob es international zuständig ist. Wenn ein europäisches Patent in verschiedenen europäischen Staaten verletzt wird, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation, ist es naheliegend, daß der Fall auf Verletzungshandlungen ausgedehnt wird, die sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Gerichts zugetragen haben. Dieses Informationspapier soll auf diesem komplexen Gebiet Hilfestellung und Klärung bieten. Es deckt beispielsweise die Auswirkung des Einwands der Nichtigkeit in einem Verletzungsprozeß, den Grundfall der grenzüberschreitenden Problematik und die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Klagen in verschiedenen Vertragsstaaten ab. Das IPR-Helpdesk ist ein kostenloser Dienst, der Unterstützung und rechtliche Beratung bezüglich geistiger Eigentumsrechte in Europa bietet. Er wird von der Europäischen Kommission finanziert und enthält eine umfangreiche Datenbank von mehr als 5.000 Seiten mit Informationen zum geistigen Eigentum.