Bericht über die Umsetzung der Richtlinie der EU über neue chemische Stoffe in den Mitgliedstaaten
Die Generaldirektion Umwelt vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Vorbereitung eines zusammengesetzten Berichts über die Umsetzung der Richtlinie über neue chemische Stoffe (92/32/EWG) in den Mitgliedstaaten. Der alle drei Jahre zu erstellende Bericht soll die in der Richtlinie genannten Anforderungen für neue Stoffe abdecken. Er soll als Vergleichsbasis für zukünftige Analysen der Realisierung der Anforderungen für neue Stoffe dienen. Der voraussichtliche Zeitpunkt für die Einleitung des Vergabeverfahrens ist der 14. April 2000.