Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ist eine Liste der kürzlich festgelegten Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU bezüglich der Gefährdung der Arbeitnehmer durch chemische Arbeitsstoffe veröffentlicht worden. Die Liste mit dem offiziellen Titel "Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte" wurde als Teil einer EU-Strategie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um diese Gesetzgebung spätestens zum 31. Dezember 2001 umzusetzen. Die neue Verordnung tritt am 28. Juni 2000 in Kraft.