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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Gemeinsame Forschungsstelle ruft zur Interessenbekundung auf

Alle Institute, Organisationen bzw. Unternehmen, die in die Liste von Lieferanten für die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission aufgenommen werden möchten, werden nun zur Interessenbekundung aufgefordert. Wenn spezielle Dienstleistungen benötigt werden...

Alle Institute, Organisationen bzw. Unternehmen, die in die Liste von Lieferanten für die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission aufgenommen werden möchten, werden nun zur Interessenbekundung aufgefordert. Wenn spezielle Dienstleistungen benötigt werden, versendet die GFS an die relevanten Bewerber auf der Liste Aufforderungen zur Angebotsabgabe. Die Liste wird in mehrere Kategorien unterteilt, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unter der unten angegebenen Referenz aufgeführt werden. Die Liste der potentiellen Auftragnehmer bleibt drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Aufrufs gültig. Interessenten haben die Möglichkeit, jederzeit bis sechs Monate vor Ablauf dieser Frist ihr Interesse zu bekunden.Europäische Kommission Gemeinsame Forschungsstelle Herr Glinni Institut für Umwelt TP 290 I-21020 Ispra (VA)

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