Dritte Euratom-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht
Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschung und technologische Entwicklung im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und Ausbildung (Euratom) auf dem Gebiet der Kernenergie (1998 bis 2002) (Leitaktion 2: Kernspaltung) wird nun veröffentlicht. Diese Aufforderung betrifft Vorschläge, die bis zu einem festen Termin eingereicht werden müssen, nach dessen Ablauf die Prüfung stattfindet. Vorschläge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können im Rahmen dieser Aufforderung nicht berücksichtigt werden. Personen und Einrichtungen, deren Teilnahme an indirekten FA-Maßnahmen (Aktionen auf Kostenteilungsbasis, konzertierte Aktionen und thematische Netze) des spezifischen Programms zulässig ist, werden aufgefordert, Vorschläge zu folgenden Teilen des Arbeitsprogramms einzureichen: Leitaktion 2: Kernspaltung - Betriebssicherheit vorhandener Anlagen - - Lebensdauerverlängerung und Management - - Bewältigung schwerer Störfälle - - Evolutionäre Konzepte - Sicherheit des Brennstoffkreislaufs - - Entsorgung und Endlagerung von Abfällen und abgebrannten Brennstoffen - - Trennung und Transmutation - - Stilllegung kerntechnischer Anlagen - Sicherheit und Effizienz künftiger Systeme - - innovative und wiederaufgenommene Konzepte - Strahlenschutz - - Risikoabschätzung und -management - - Überwachung und Feststellung berufsbedingter Strahlenbelastung - - Notfallmanagement außerhalb der Anlagen - - Sanierung und langfristiges Management kontaminierter Gelände Etwa 41 Millionen Euro stehen zur Finanzierung von Projekten zur Verfügung, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass das Verfahren geändert wurde. Im Gegensatz zu früheren Aufforderungen, bei denen zur Fristeinhaltung die rechtzeitige Absendung ausreichte, müssen die Vorschläge nun zum Einreichungsschluss bei der Kommission eingegangen sein. Wie im Leitfaden für Antragsteller beschrieben, bietet die Kommission für diese Aufforderung eine Vorabprüfung der Projektvorschläge an. Die Vorschläge müssen zur Vorabprüfung spätestens am 1. Dezember 2000 eingehen.Auskünfte über diese Regeln und die Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten, der ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen betreffend diese Ausschreibung bei der Europäischen Kommission unter folgender Adresse erhältlich ist: Europäische Kommission Informationsbüro Kernenergie MO 75 5/43 Rue de la Loi 200 B-1049 Brüssel E-mail: giuseppe.cottone@ec.europa.eu Fax: +32 2 295.49.91 URL: http://cordis.europa.eu/fp5-euratom/calls/calls.htm(öffnet in neuem Fenster)