Vereinfachung des Antragsverfahrens zur Forschungsförderung
Nach Änderungen am Verwaltungsverfahren der Kommission wird die Bewerbung um Forschungsförderung durch die Kommission ein schnellerer und transparenterer Prozess sein. Eine der Hauptschwierigkeiten, denen sich Forscher und Wissenschaftler bisher gegenüber sahen, war die Unsicherheit in der Zeit nach der Bewerbung um Fördermittel, die oft Monate andauern konnte. Feedback aus diesem Personenkreis an die Kommission hat gezeigt, das wertvolle Zeit verloren gehen kann, während eine Entscheidung abgewartet wird, insbesondere wenn der Antrag abgelehnt wird. Vom 29. November an wird Generaldirektor Achilleas Mitsos (von der GD Forschung) die Vollmacht haben, Antragsteller darüber zu informieren, ob ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt, anstatt abzuwarten, bis die Kommission darüber entschieden hat. "Kommissar Busquin muss einmalig seinen Standpunkt vor der Kommission erklären und verteidigen und danach kann Mitsos die Bewerber direkt informieren. Dies kann Monate des Wartens ersparen", so ein Sprecher der GD Forschung.