Weitere 971 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der BSE-Krise
Michaele Schreyer, die für den Haushalt zuständige EU-Kommissarin, hat den ersten Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan (BNH) zum Haushalt 2001 der Europäischen Kommission unterbreitet, mit dem weitere 971 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der BSE-Krise bereitgestellt werden sollen. Diese Maßnahmen umfassen eine spezifische Marktstützung, die Schlachtung und Beseitigung von über 30 Monate alten Rindern und die ergänzende Kofinanzierung von BSE-Tests. Bei der Vorstellung dieser Maßnahmen erklärte die Kommissarin: "Nun ist der gesamte noch verfügbare Spielraum bei den Agrarausgaben ausgeschöpft. Die Finanzierungsmittel für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen müssen durch Einsparungen aufgebracht werden." Dieser Schritt folgt auf die Erklärung des Europäischen Rats von Nizza, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen "keinesfalls den Rahmen der finanziellen Vorausschau sprengen" dürften. Gemäß der Kommission beziffern sich die Agrarausgaben des Haushaltsjahres 2001 auf etwas über 44 Milliarden Euro, was einem Anstieg um 7,44 Prozent im Verhältnis zum Vorjahr entspricht. Schreyers Vorschlag hat "einen hohen Dringlichkeitscharakter und zielt ausschließlich auf die Deckung des unmittelbar BSE-bedingten Finanzierungsbedarfs ab; sonstige, mittelfristig angelegte Maßnahmen zugunsten des Rindfleischsektors bleiben davon unberührt", so die Kommission. "Die BSE-Krise kam zu spät im vergangenen Jahr voll zum Ausbruch, als dass ihre Konsequenzen noch im laufenden Haushaltsverfahren hätten berücksichtigt werden können." Mit dem Vorschlag sollen schwerpunktmäßig die zusätzlichen, auf der Ratstagung "Landwirtschaft" beschlossenen Aufwendungen für die Beseitigungsmaßnahme betreffend über 30 Monate alte Tiere, die nicht in die Nahrungskette gelangen dürfen (700 Millionen Euro), Interventionsausgaben auf dem Rindfleischmarkt (238 Millionen Euro) und die Kofinanzierung der BSE-Tests (33 Millionen Euro) gedeckt werden. Dieser BNH wird aus den Überschüssen des Haushaltsjahres 2000 finanziert und muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt werden.