Schweiz unterstützt Forschung mit embryonalen Stammzellen
Nach einer heißen Debatte hat der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) die Finanzierung eines Forschungsprojektes in Genf genehmigt, bei dem menschliche embryonale Stammzellen (ESZ) verwendet werden. Der SNF hatte zunächst im Juni eine Entscheidung über die Finanzierung des Projekts verschoben, gab dann jedoch seine Zustimmung, nachdem rechtlich geklärt worden war, dass die Finanzierung des Projekts nicht gegen das Schweizer Recht verstößt. Doch der SNF forderte eine weitere Klärung der Rechtslage bezüglich der Stammzellenforschung im Schweizer Recht. Der SNF erläuterte, dass seine positive Entscheidung eine Folge der Bewertung von Nutzen und Risiken dieser Art von Forschung gewesen sei. Das enorme Potenzial der ESZ-Forschung hinsichtlich der Behandlung von Krankheiten wie Parkinson und Alzheimer sei ein ausreichender Grund für eine Zustimmung gewesen. Die Stammzellen, die in dem Projekt benutzt werden sollen, werden aus den USA importiert. Der SNF hat sechs strenge Bedingungen festgesetzt, unter denen eine derartige Forschung stattfinden kann. Zu diesen Bedingungen gehören u.a. dass die Projekte rein wissenschaftlicher und nicht kommerzieller Natur sind, dass die Forschungsprojekte Ziele verfolgen, die nur unter Verwendung von Stammzellen erreicht werden können, dass die zuständigen Ethikkommissionen keinerlei Einwände gegen die Projekte vorlegen und dass die Spenderinnen der überzähligen Embryonen mit der Verwendung der Embryonen zu Forschungszwecken einverstanden sind.