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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Französisches Gesetz über Embryonenforschung nimmt erste Hürde

Die französische Nationalversammlung hat einer Regierungsvorlage zur Aufhebung des Verbots der Forschung an Embryos in erster Lesung zugestimmt. Die derzeit geltenden französischen Gesetze stammen aus dem Jahr1994, also einer Zeit vor der Entdeckung von menschlichen embryonal...

Die französische Nationalversammlung hat einer Regierungsvorlage zur Aufhebung des Verbots der Forschung an Embryos in erster Lesung zugestimmt. Die derzeit geltenden französischen Gesetze stammen aus dem Jahr1994, also einer Zeit vor der Entdeckung von menschlichen embryonalen und adulten Stammzellen. Das neue Gesetz soll nun die Forschung an Embryonen zu medizinischen Zwecken gestatten, während das Klonen weiterhin verboten sein wird. Mit dem Gesetz wären Wissenschaftler in der Lage, unter Beachtung bestimmter Richtlinien von tiefgefrorenen Embryos, die aus einer In-vitro-Befruchtung entstanden sind, Stammzellen zu entnehmen. Das Klonen zu reproduktiven wie zu therapeutischen Zwecken bleibt jedoch verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu 20Jahren rechnen. Das Gesetz wurde in der Nationalversammlung in erster Lesung ohne größere Debatten angenommen, verschiedene Abgeordnete verlangten jedoch bessere Garantien, um das Klonen auszuschließen.