Belgisches Parlament sagt "ja" zu therapeutischem Klonen und Forschung unter Verwendung menschlicher In-Vitro-Embryos
Das belgische Parlament hat am 3. April eine neue Gesetzgebung verabschiedet, die das Klonen zu therapeutischen Zwecken und Forschung unter Verwendung menschlicher In-Vitro-Embryos erlaubt. Der Gesetzestext legt fest, dass die Forschung unter Verwendung von In-Vitro-Embryos, die nicht älter als 14 Tage sind, unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung der medizinischen und wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich stimmten die Mitglieder des Parlaments der Einrichtung eines föderalen Ausschusses zu. In Bezug auf das Klonen erlaubt die neue Gesetzgebung zwar das Klonen zu therapeutischen Zwecken, sie verbietet jedoch kategorisch das Klonen zu reproduktiven Zwecken. Außerdem verbietet der Text die Verwendung menschlicher Embryos zur Implantation in Tieren oder zu kommerziellen Zwecken. Die Entscheidung des belgischen Parlaments spiegelt den aktuellen weltweiten Trend hinsichtlich der Untersuchung der ethischen und wissenschaftlichen Fragen um das Thema Klonen und die Verwendung menschlicher Embryos im Hinblick auf die Verfassung von Gesetzen wider. Etwa 30 Länder weltweit haben das Klonen jeglicher Art verboten, während andere Länder wie das VK und Belgien das therapeutische Klonen unter strengen Bedingungen erlauben.
Länder
Belgien, Vereinigtes Königreich