MdEP befürworten strengere Vorschriften für GVO-Kontaminationen und die Kennzeichnung von GVO
Die Mitglieder des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments haben sich für strengere Maßnahmen zur Regelung unbeabsichtigter Kontamination durch genetisch veränderte Organismen (GVO) und der Kennzeichnung von GVO ausgesprochen. Auf der Sitzung des Ausschusses am 22. Mai verabschiedeten die Abgeordneten mit 31 zu 21 Stimmen einen Änderungsantrag zur Senkung des zulässigen Anteils von GV-Materialien in "GV-freien" Produkten auf Grund einer zufälligen oder technisch nicht zu vermeidenden Kontamination von 0,9 auf 0,5 Prozent. Obwohl sich der Rat "Landwirtschaft" im März auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigt hatte, der einen Grenzwert von 0,9 Prozent vorschlug, und ein Vertreter der Kommission in der Debatte im Vorfeld der Abstimmung im Umweltausschuss sagte, ein Schwellenwert von 0,5 Prozent sei unmöglich einzuhalten, befürwortete der Ausschuss diesen niedrigeren Wert. Auf der gleichen Sitzung stimmte der Ausschuss außerdem über einen Bericht des griechischen Abgeordneten Antonios Trakatellis ab, in dem es um die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung von GVO ging. Nachdem der Rat in seinem gemeinsamen Standpunkt vom März bereits die Hälfte der ursprünglichen Änderungsanträge des Parlaments angenommen hatte, legte der Ausschuss nun weniger Änderungswünsche für die zweite Lesung vor. Die Parlamentarier sprachen sich jedoch gegen einen Vorschlag des Rates aus, wonach Hersteller von GV-Produkten die genaue Beschreibung aller GVO in einem einzelnen Produkt durch eine "Erklärung über die Verwendung" ersetzen könnten, und schlugen stattdessen vor, ein abgepacktes Produkt, das GV-Produkte enthält, solle den Vermerk "Dieses Produkt ist aus GVO hergestellt" auf dem Etikett tragen. Die Änderungsanträge des Ausschusses werden der Plenarsitzung des Parlaments im Juli in Straßburg zur Abstimmung vorgelegt. Die Landwirtschaftsminister der EU werden sich auf der Ratstagung "Landwirtschaft" am 26. Mai in Brüssel mit dem Problem der Koexistenz von genveränderten und nicht genveränderten Kulturpflanzen befassen. Dort wird auch ein Vertreter der Kommission die Ergebnisse eines Gesprächs am Runden Tisch vorstellen, das am 24. April in Brüssel stattfand.