CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-13

Article available in the following languages:

Abstimmung des Parlaments macht Weg für neue GVO-Zulassungen frei

Das Europäische Parlament hat für die Billigung von zwei Verordnungsentwürfen zu genetisch veränderten Organismen (GVO) gestimmt und damit den Weg für neue Zulassungen von GV-Produkten in der EU frei gemacht. Die beiden Gesetzesentwürfe, einer zu GV-Lebens- und Futtermitteln ...

Das Europäische Parlament hat für die Billigung von zwei Verordnungsentwürfen zu genetisch veränderten Organismen (GVO) gestimmt und damit den Weg für neue Zulassungen von GV-Produkten in der EU frei gemacht. Die beiden Gesetzesentwürfe, einer zu GV-Lebens- und Futtermitteln und der andere zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO, wurden von den MdEP in zweiter Lesung während einer Plenarsitzung des Parlaments am 2. Juli in Straßburg angenommen. Die Vorschläge zielen auf die Schaffung klarer Leitlinien für die Zulassungsverfahren, die Kennzeichnungsanforderungen und die Rückverfolgbarkeit während des gesamten Produktionszyklus für alle Produkte, die GVO enthalten, ab. Umweltkommissarin Margot Wallström begrüßte das Ergebnis der Abstimmung mit folgenden Worten: "Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt, um die EU-Gesetzgebung über GVO vollständig umzusetzen. Dies wird unsere internationale Glaubwürdigkeit verstärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in neue Technologien verbessern." David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, fügte hinzu: "Wir haben nun das strengste Evaluierungssystem für GM-Lebensmittel und Futtermittel, bevor sie in Umlauf gebracht werden können. Dies sollte Verbrauern mehr Vertrauen in GV-Produkte geben, die auf ihre Sicherheit von der unabhängigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit evaluiert werden." Bei der Billigung der Vorschläge nahmen die MdEP eine begrenzte Anzahl von Änderungsanträgen an, die auf die Verschärfung der Zulassungs- und Kennzeichnungsanforderungen abzielen. Ein Änderungsantrag zielte darauf ab, den maximalen Schwellenwert für das unbeabsichtigte (oder technisch unvermeidbare) Vorhandensein von GVO in herkömmlichen Lebensmitteln auf 0,9 Prozent festzusetzen. Dieser Wert liegt weit über der ursprünglichen Empfehlung des Parlaments von 0,5 Prozent. Bezüglich der Kennzeichnung brachte das Parlament einen Änderungsantrag ein, der von den Erzeugern genaue Beschreibungen der Mischungen von GVO in einem einzelnen Produkt verlangt, anstelle einer einfachen "Erklärung über den Gebrauch", die der Rat in seinem gemeinsamen Standpunkt vorgeschlagen hatte. Ein weiterer Änderungsantrag sieht vor, dass "Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Koexistenz von GV-Produktion und Nicht-GV-Produktion sicherzustellen". Der Änderungsantrag spezifiziert außerdem, dass die technischen Einzelheiten der Koexistenz mit Hilfe des Komitologieverfahrens beschlossen werden sollten. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments wurde von der Umweltorganisation Greenpeace begrüßt. In einer Erklärung teilte die Organisation mit: "Die neuen Vorschriften stellen großartige Neuigkeiten für die Verbraucher, Landwirte und Lebensmittelhersteller in der EU dar - alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten, müssen jetzt klar gekennzeichnet werden." Kommissarin Wallström war ebenfalls sichtlich erfreut über das Ergebnis der Abstimmung: "Ich möchte dem Parlament zu seiner Unterstützung unserer Vorschläge gratulieren und ich freue mich auf die Annahme von Seiten des Rates."