Kommission prüft Hemmnisse für offene Plattformen in den Bereichen 3G und digitales Fernsehen
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der eine Analyse der Hemmnisse, die derzeit den breiten Zugang zu neuen Diensten und Anwendungen der Informationsgesellschaft verhindern, vorgestellt wird. Die Mitteilung berücksichtigt insbesondere die Frage der Förderung offener Plattformen beim digitalen Fernsehen und beim Mobilfunk der dritten Generation (3G), wie dies bei den Europäischen Räten von Barcelona und Sevilla gefordert wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung einer Multiplattform-Umgebung, die diese Technologien enthält, eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung eines breiten Zugangs für die Bürger zum Internet spielen könnte sowie diesen eine größere Freiheit bei der Auswahl der verfügbaren Anwendungen und Dienste geben könnte. Der EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft Erkki Liikanen erklärte: "Wir wissen alle, dass unsere digitalen Kommunikationsplattformen wie 3G und digitales Fernsehen zukünftig in der Lage sein werden, beliebige elektronische Dienste der Informationsgesellschaft anzubieten. Wir wissen natürlich auch, dass sich die jeweiligen Möglichkeiten der einzelnen Plattformen unterscheiden werden, da nicht alle Plattformen identisch sind und die einzelnen Verbraucher diese Dienste unterschiedlich nutzen werden. Offene Plattformen für digitales Fernsehen und 3G werden in diesem Marktszenario die Hauptrolle spielen, um den Kunden eine möglichst breite Auswahl zu bieten und um eine möglichst hohe Flexibilität des Marktes zu erreichen." In der Mitteilung heißt es, dass die Faktoren, die in Zukunft den breiten Zugang zu elektronischen Diensten beschränken könnten, sich nicht mit der Frage offener Schnittstellen und offener Plattformen erschöpfen und dass es möglich sei, technische Hemmnisse zu überwinden, solange ein starker kommerzieller Anreiz dafür bestehe. Die Verwirklichung der Informationsgesellschaft erfordere jedoch die Umsetzung einer Reihe sowohl technischer als auch nicht technischer Maßnahmen, damit die für die Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden können. Solche Maßnahmen umfassen unter anderem die genaue Überprüfung der Auswirkungen von Patentierungen auf den Markteintritt in diesem Bereich, die Förderung des Vertrauens der Nutzer in interaktive Systeme, die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle für die Verbreitung der dafür notwendigen Infrastruktur und die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Technologien. Der Mitteilung zufolge spielen die Behörden eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung, dass diese Hemmnisse überwunden werden, und schaffen somit eine günstige unternehmerische Umgebung, die Investitionen fördert und die wirtschaftliche Entwicklung begünstigt, aber auch die Interessen der Verbraucher schützt.