Euroscience verlangt Konsistenz in der europäischen Verfassung
Euroscience hat eine Änderung am Entwurf der europäischen Verfassung vorgeschlagen, mit der die Zuständigkeit der EU für die Förderung der Grundlagenforschung festgeschrieben werden soll, und ruft alle, die ebenfalls für diese Änderung sind, auf, sich bei ihrer nationalen Regierung dafür einzusetzen. Der Verband, der sich für die Förderung von Wissenschaft und Technik einsetzt, bemängelt, dass sich der Zweck der mit EU-Mitteln geförderten Forschung laut dem Vertragstext auf die Stärkung der Industrie und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit beschränkt. Euroscience verweist darauf, dass in einem Abschnitt des Verfassungsentwurfs, der auf die Forschung und die Raumfahrt eingeht, solche Tätigkeiten im Hinblick auf die "Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts" angeregt werden. Der Vorschlag des Verbandes beschränkt sich darauf, den gleichen Hinweis auf den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt in den Abschnitt aufzunehmen, der sich allgemein mit der von der EU geförderten Forschung beschäftigt. Der Euroscience-Vorschlag bittet alle Befürworter dieser Änderung, sich an ihre nationalen Forschungsminister zu wenden, damit diese die Änderung dem jeweiligen Staatsoberhaupt vorlegen. Die europäischen Staats- und Regierungschefs wollen sich auf einer Regierungskonferenz am 12. Dezember in Brüssel auf den endgültigen Wortlaut der europäischen Verfassung einigen.