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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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CORDIS richtet Infrastrukturdienst für RP6 ein

CORDIS, der Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Gemeinschaft, hat einen Infrastrukturdienst für das Sechste Rahmenprogramm (RP6) eingerichtet. Als wesentlicher Teil des Bereichs "Ausgestaltung des EFR" liegt das Ziel des Forschungsinfrastrukturdie...

CORDIS, der Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Gemeinschaft, hat einen Infrastrukturdienst für das Sechste Rahmenprogramm (RP6) eingerichtet. Als wesentlicher Teil des Bereichs "Ausgestaltung des EFR" liegt das Ziel des Forschungsinfrastrukturdienstes in der Förderung der Entwicklung eines Forschungsinfrastruktur-Netzwerks von höchster Qualität und Leistungsfähigkeit in Europa sowie der optimalen Nutzung auf europäischer Ebene. Der Bereich Forschungsinfrastrukturen deckt fünf spezielle Tätigkeitsbereiche ab: - Multinationaler Zugriff auf große Forschungsinfrastrukturen für Forschungsteams und einzelne Forscher - Integrierende Aktivitäten zur Kombination von Kooperationsnetzwerken mit multinationalem Zugriff und Forschungsprojekten; zu den integrierenden Aktivitäten zählen auch Netzwerkaktivitäten - Entwicklung eines Kommunikationsnetzwerks in Verbindung mit dem vorrangigen Themenbereich 2 (Technologien der Informationsgesellschaft) zur Einrichtung eines leistungsstarken Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetzwerks für alle Forscher in Europa (GÉANT) sowie von spezifischen leistungsstarken Grids und Test-Beds (GRIDs) - Designstudien: Machbarkeitsstudien und technische Vorbereitungsarbeit für neue Infrastrukturen von europäischer Dimension - Entwicklung neuer Infrastrukturen: Optimierung europäischer Infrastrukturen durch Bereitstellung begrenzter Unterstützung in berechtigten Fällen gemeinsam mit anderen Fördereinrichtungen Der Dienst bietet außerdem Zugang zu spezifischen Infrastrukturprojekten und RP6-Ausschreibungen sowie Informationen zu Unterstützung und verbundenen Dokumenten. Über Links zu verbundenen Diensten der Kommission, anderen Akteuren und früheren Aktivitäten können die Nutzer wertvolle Informationen über den europäischen Ansatz für Forschungsinfrastrukturen abrufen. Die Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen erstreckt sich auf Infrastrukturen in sämtlichen Bereichen der Wissenschaft und Technologie, die von Artikel 163 des EU-Vertrags abgedeckt werden, und zwar unter Berücksichtigung eines "Bottom-up"-Ansatzes und demzufolge ohne jedwede Bevorzugung des einen oder anderen Bereichs. Ebenso wird der Zugang zu den unterstützten Infrastrukturen auf Bottom-up-Basis gewährt, d.h. unabhängig von den spezifischen Forschungsschwerpunkten möglicher Nutzer. So ergänzt diese Maßnahme die zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen unter den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms.