Kommission schlägt nukleares Kooperationsabkommen mit Japan vor
Die Kommission hat den Abschluss eines Kooperationsabkommens durch den Rat zwischen Euratom und Japan empfohlen, das sich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie einschließlich der Kooperation im Bereich der Nuklearforschung erstrecken soll. Laut einer Erklärung der Kommission ist ein derartiges Kooperationsabkommen für die EU von besonderem Interesse, da es sich um das erste Abkommen mit einem Land handeln wird, das zu den größten Kunden der europäischen Kernindustrie zählt. Das Rahmenabkommen wird für eine Dauer von 30 Jahren gelten und soll der Industrie ein stabiles und voraussehbares Rahmenwerk für die Entwicklung des Handels im Bereich der Kernenergie zwischen den beiden Parteien bieten. Innerhalb dieses Rahmenwerks wird ein separates Abkommen über die Kooperation im Bereich der nuklearen Forschung sowie Forschung und Entwicklung (FuE) für eine erste Laufzeit von zehn Jahren vorgeschlagen. Zu den im Abkommen genannten Kooperationsbereichen zählen Kernwissenschaft und -technologie, nukleare Sicherheit und Strahlungsschutz, Entsorgung radioaktiver Abfälle und Brennstoffe sowie Kontrolle. Eine solche Kooperation könne die Form eines Austauschs von Informationen und Fachleuten, gemeinsamen Seminaren sowie der Entwicklung von gemeinsamen Projekten und Programmen annehmen, erklärte die Kommission.
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Japan