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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Kommission billigt staatliche Beihilferegelung für KMU, die Gründerzentren nutzen

Die Europäische Kommission hat ihre Zustimmung zu einem deutschen Plan zur Unterstützung der Nutzer von Technologie- und Gründerzentren durch staatliche Beihilfen erteilt. Die deutsche Regierung möchte 120 Millionen Euro jährlich für neu gegründete oder technologieorientiert...

Die Europäische Kommission hat ihre Zustimmung zu einem deutschen Plan zur Unterstützung der Nutzer von Technologie- und Gründerzentren durch staatliche Beihilfen erteilt. Die deutsche Regierung möchte 120 Millionen Euro jährlich für neu gegründete oder technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die diese Zentren nutzen, einplanen. Als der Plan erstmals bekannt gegeben wurde, äußerte die Europäische Kommission Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt und den staatlichen Beihilfevorschriften der EU. Deutschland änderte anschließend seine Notifizierung, sodass diese klar feststellte, dass alle Beihilfen an die Unternehmen weitergeleitet werden, die die Dienstleistungen der Zentren nutzen, und nicht bei den Eigentümern der Technologie- und Gründerzentren verbleiben. "Gründer- und Technologiezentren helfen jungen Unternehmern ihre Geschäftsideen zu entwickeln und die ersten kritischen Jahre am Markt zu überstehen. Ich freue mich, diese Beihilfe zur Innovationsförderung genehmigen zu können", sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am 3. Mai. Im Rahmen der Regelung werden die Kosten für die Bereitstellung von Gewerberäumen, Beratungsdienstleistungen, Forschungsausstattung, die Vernetzung mit anderen Unternehmen und die Kooperation mit Universitäten und Forschungsinstituten - alles Dienstleistungen, die von Technologie- und Gründerzentren bereitgestellt werden - von der Regierung übernommen.

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