Neue Gesetzgebung sorgt für finanzielle Unabhängigkeit finnischer Universitäten
In Finnland ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Universitäten das Recht einräumt, Vermögen zu besitzen, private Spenden anzunehmen und über deren Verwendung eigenmächtig zu entscheiden. Damit soll den Hochschuleinrichtungen eine größere finanzielle Autonomie ermöglicht werden. In Finnland werden alle Universitäten staatlich betrieben und staatlich gefördert. Finnische Universitäten haben zwar volle Autonomie bei der Gestaltung ihrer Lehr- und Studienpläne, der internen Administration und der Zulassung von Studenten, können aber nicht ganz frei über ihre eigenen Finanzmittel verfügen. Auch ist es ihnen, abgesehen von zwei Instituten, nicht gestattet, Vermögen zu besitzen. In den letzten Jahren hat sich allerdings die Finanzierung von Universitäten, insbesondere für Forschungsmaßnehmen, durch externe Quellen erhöht. Dies veranlasste die finnische Regierung dazu, die Autonomie der Universitäten bei der Verwaltung ihrer Finanzen zu überdenken. In Zukunft werden die Universitäten nicht nur über staatliche Mittel verfügen, sondern es wird ihnen auch möglich sein, in Liegenschaften zu investieren und die Finanzmittel aus privaten Quellen selbst zu verwalten.
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Finnland