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Neue Empfehlung der Kommission soll Nutzung von Wissen in Europa verbessern

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum (IP) bei Wissenstransfertätigkeiten von Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen verabschiedet. Damit bestätigt die Kommission erneut ihr Engagement für die Lissabon-Strategie ...

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum (IP) bei Wissenstransfertätigkeiten von Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen verabschiedet. Damit bestätigt die Kommission erneut ihr Engagement für die Lissabon-Strategie zur Wandlung der EU in den wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt. Insbesondere zielt die Empfehlung darauf ab, den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Politiken und Leitlinien im Bereich des Umgangs mit geistigem Eigentum und des Wissenstransfers zu helfen und die Ausnutzung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse zu fördern. In vielen Fällen wird das zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und privaten Unternehmen führen, beispielsweise durch Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Industrie. Weitere Zusammenarbeit wird außerdem benötigt, um offene Innovation zu fördern, die den Transfer von Wissen zwischen Organisationen ermöglicht, damit dieses voll ausgeschöpft und auf den Markt gebracht wird. In einem Kommentar zu der Empfehlung sagte der für Wissenschaft und Forschung zuständige Kommissar Janez Potocnik: "Wir müssen auch besser darin werden, aus Forschungsergebnissen kommerziell oder sozial erfolgreiche Innovationen zu machen. Ein richtiges Management des geistigen Eigentums in öffentlichen Forschungseinrichtungen ist eine entscheidende Voraussetzung für den Wissenstransfer an Unternehmen, die Lizenzierung neuer Technologien oder Ausgründungen von Unternehmen. Wenn dies auf europäischer Ebene geschieht, entstehen ganz neue Chancen. Wir können es uns einfach nicht leisten, wertvolle Erfindungen in Laboratorien oder Bücherregalen verstauben zu lassen." Die Verabschiedung dieser Entschließung kommt im rechten Augenblick, da sie der Veröffentlichung einer Reihe von Statistiken folgt, wie beispielsweise des Europäischen Innovationsanzeigers, die zeigen, dass Europa zwar bei der Anzahl der wissenschaftlichen und technologischen Hochschulabsolventen vor anderen Ländern wie den USA liegt, hinsichtlich der Innovation aber immer noch nach den USA kommt. Benötigt wird ein Weg, um Europas akademisches Potenzial auszuschöpfen und es so einzusetzen, dass es der EU im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Innovationsvermarktung zugutekommt. Genau dieses möchte die Empfehlung erreichen. Die Europäische Kommission beeilt sich, Ängste zu zerstreuen, dass die Lenkung der öffentlichen Forschungseinrichtungen hin zum Management des geistigen Eigentums und zum Wissenstransfer möglicherweise mit ihren Lehr- und Forschungsaufträgen im Widerspruch stehen könnte. Dagegen argumentiert sie, dass die Empfehlung das Ziel der öffentlichen Forschungseinrichtungen unterstützen wird, sozioökonomischen Nutzen für die Gesellschaft zu schaffen. Auch für das Werben von Studenten, Wissenschaftlern und weiteren Forschungsförderungen speziell aus dem Privatsektor und auf internationaler Ebene könnte sie eine wesentliche Rolle spielen. Die Empfehlung entwirft auch einen Praxiskodex, den Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen als Grundlage für die Einführung oder Verabschiedung nationaler Leitlinien und Rechtsvorschriften hinsichtlich des Umgangs mit dem geistigen Eigentum oder des Wissenstransfers nutzen könnten. Der Praxiskodex umfasst drei Hauptgruppen von Grundsätzen: Grundsätze für eine interne Politik bezüglich des geistigen Eigentums, Grundsätze für eine Politik bezüglich des Wissenstransfers sowie Grundsätze für Verbund- und Auftragsforschung. Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, der als EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie zuständig ist, erklärte hierzu: "Europäische Universitäten und andere Forschungseinrichtungen müssen sich aktiver um die Verwertung der mit öffentlichen Mitteln erzielten Forschungsergebnisse bemühen. Das ist notwendig, um die Innovation voranzutreiben und den Nutzen der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung zu maximieren. Nur so kommen wir von der wissenschaftlichen Forschung zu neuen Produkten und Dienstleistungen, durch die neue Branchen und Arbeitsplätze entstehen."

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