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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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EU-Vorschriften über ozonzerstörende Substanzen

Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung mit folgender Zielsetzung veröffentlicht: Unterstützung der Kommissionsdienststellen bezüglich der technischen Aspekte der Umsetzung von EU-Vorschriften über ozonzerstöende Substanzen (FCKW, vollhalogenierte FCKW, Halone, Tetra...

Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung mit folgender Zielsetzung veröffentlicht: Unterstützung der Kommissionsdienststellen bezüglich der technischen Aspekte der Umsetzung von EU-Vorschriften über ozonzerstöende Substanzen (FCKW, vollhalogenierte FCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan sowie im Rahmen der gegenwärtigen Vorschläge der Kommission zur Reglementierung ozonzerstörender Substanzen (KOM (93) 202 endg.) teilhalogenierte FCKW und Methylbromid). Die zu erbringenden technischen Leistungen betreffen unter anderem folgende Schwerpunkte: Haupteinzatzgebiete für Methylbromid und Verringerung übermäßiger Emissionen, Entwicklung alternativer und ersetzender Technologien für die Herstellung von Kühl- und Lösungsmitteln und Schaum, Rückgewinnung kontrollierter Substanzen aus Abfällen. Zu den Unterstützungsleistungen zählt auch die Durchführung von Umfragen, Analysen usw.Unterlagen sind bei folgender Adresse anzufordern: Europäische Kommission DG XI Referat XI/B 4 Frau Christine Haffner 200 rue de la Loi (TRMF 1 C/71) B-1049 Brüssel Tel. +32-2-2968746; Fax +32-2-2969557For Angebote sind an folgende Adresse zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion XI Referat XI/3 "Finanzen und Verträge" z.Hd.v. Herrn J.J. Groenendaal (BU 5 3/170) 200 rue de la Loi B-1049 Brüssel