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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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EU-Aktionsplan "Kulturelles Erbe"

Der Rat hat am 17. Juni 1994 seine Schlußfolgerungen zur Erstellung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans im Bereich des kulturellen Erbes verabschiedet. Der Rat hält es für angebracht, die verschiedenen Aspekte des kulturellen Erbes in einer Gesamtaktion zusammenzufassen, wo...

Der Rat hat am 17. Juni 1994 seine Schlußfolgerungen zur Erstellung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans im Bereich des kulturellen Erbes verabschiedet. Der Rat hält es für angebracht, die verschiedenen Aspekte des kulturellen Erbes in einer Gesamtaktion zusammenzufassen, wobei er unter anderem die Bedeutung folgender Punkte hervorhebt: - Berücksichtigung der kulturellen Dimension der anderen Gemeinschaftspolitiken und -programme; - Schaffung von europäischen Netzen und Einrichtungen, die sich mit Erhaltung, Ausbildung und Forschung im Bereich des Kulturerbes beschäftigen, sowie Zusammenarbeit mit Drittländern und betroffenen internationalen Organisationen; - Sensibilisierung aller Betroffenen, insbesondere auf lokaler Ebene; - Mobilität der Fachleute sowie Erfahrungs- und Informationsaustausch; Der Rat faßt spezifische Aktionen ins Auge, insbesondere in folgenden Bereichen: - Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung; - Verbreitung von Informationen; - Forschung; - Multimedia und neue Technologien; - Ausbildung; - Sensibilisierung der Öffentlichkeit; - Berücksichtigung des Kulturerbes bei der Regionalentwicklung und der Beschäftigungsförderung; - Tourismus und Umwelt.

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