Haushaltsordnung für die Gemeinsame Forschungsstelle
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung (EG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Mit dem Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) wurde ein neuer wettbewerbsorientierter Ansatz für die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) eingeführt. Danach soll die GFS unter anderem allmählich mit anderen Einrichtungen in Wettbewerb treten, um bestimmte Vorhaben zu verwirklichen, die aus Mitteln des Gesamthaushaltsplans finanziert werden. Infolgedessen muß die Haushaltsordnung angepaßt werden. Der neue Ansatz macht Änderungen bestimmter Vorschriften der Haushaltsordnung erforderlich, damit die GFS über eine größere Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer Mittel verfügen und somit dem Wettbewerb anderer gleichartiger Einrichtungen wirksam begegnen kann. Hierzu soll der Kommission im Bereich der Mittelübertragungen, einschließlich Übertragungen bei den Personalmitteln, eine größere Autonomie eingeräumt werden.