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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen

Die Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen veröffentlicht. Die Aufforderung umfasst zwei Teile: die Europäische Wiedereingliederungsbeihilfe (ERG) und die Inte...

Die Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen veröffentlicht. Die Aufforderung umfasst zwei Teile: die Europäische Wiedereingliederungsbeihilfe (ERG) und die Internationale Wiedereingliederungsbeihilfe (IRG) des Marie-Curie-Programms. Beide Förderinstrumente richten sich an etablierte Forscher. Bewerber der ERG müssen zum Zeitpunkt des Antrags oder vor dem Antrag im Rahmen einer Ausbildungs- oder Mobilitätsmaßnahme unter den Rahmenprogrammen der Europäischen Kommission für mindestens 18 Monate gefördert werden oder gefördert worden sein. Förderfähig durch die IRG sind Bewerber, die zum Zeitpunkt des Antrags Staatsangehörige eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Landes sind und für mindestens drei Jahre in einem Drittland als Forscher aktiv waren. Vorschläge können durchgehend eingereicht werden. Allerdings gibt es zwei Schlussfristen (2. April und 8. Oktober 2009). Nach dem zweiten Schlusstermin bleibt die Aufforderung offen, bis ein Folgeaufruf veröffentlicht wird, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2009. Die indikative Gesamtförderung der Europäischen Kommission für die Aufforderung beläuft sich auf 31 Millionen Euro.Den kompletten Wortlaut der Ausschreibung finden Sie unter folgender Adresse: http://cordis.europa.eu/fp7/calls/(öffnet in neuem Fenster)

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