Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Nachrichten

Article available in the following languages:

Informationsdienste für Handel und Industrie

Gestützt auf den Ratsbeschluß vom 12. Dezember 1991 (ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991) über ein Programm zur Schaffung eines Binnenmarktes für Informationsdienste (IMPACT 2) sowie dessen Aktionslinie 4 "Unterstützung strategischer Initiativen zur Entwicklung des Informationsmarkt...

Gestützt auf den Ratsbeschluß vom 12. Dezember 1991 (ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991) über ein Programm zur Schaffung eines Binnenmarktes für Informationsdienste (IMPACT 2) sowie dessen Aktionslinie 4 "Unterstützung strategischer Initiativen zur Entwicklung des Informationsmarktes" hatte die Kommission im Oktober 1993 einen Aufruf zu Absichtsbekundungen veröffentlicht (ABl. Nr. C 266 vom 1.10.1993 S. 14); sein Thema: Projekte zum Aufbau integrierter Informationsdienste, die auf die besonderen Bedürfnisse der Endbenutzer in ganz Europa zugeschnitten sind. Die Reaktionen auf diesen Aufruf wurden analysiert, und die Kommission kam zum Schluß, daß das Wachstum des Informationsdienstmarktes erheblich beschleunigt werden kann, und zwar durch Unterstützung einiger Schlüsselvorhaben, die auf die Bedürfnisse von Handel und Industrie ausgerichtet sind. Die Kommission fordert interessierte Einrichtungen nun auf, ausführliche Vorschläge zu unterbreiten; daran können sich auch Einrichtungen beteiligen, die keine Absicht bekundet hatten. Die Vorschläge müssen Pilot- und Demonstrationsvorhaben für elektronische Informationsdienste betreffen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Industrie und Handel zugeschnitten sind, vornehmlich auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen. Im Vordergrund steht dabei der rasche Zugang zu Informationen, die dem Bestreben nach Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden (z. B. Informationen über Märkte, Preise, Werkstoffe, Anbieter, Technologie, Erzeugnisse, Nachrichten sowie Know-how und Fachkenntnisse). Der Informationsgehalt muß hoch sein, außerdem zuverlässig, vollständig und auf dem neuesten Stand. Die Projektteilnehmer müssen vernetzt sein, damit Informationen unterschiedlicher Herkunft problemlos ausgetauscht werden können. Die Projektpartner müssen in unterschiedlichen Ländern ansässig sein (innerhalb der Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraums EWR), wobei darauf zu achten ist, daß letztendlich der größtmögliche Teil des EWR abgedeckt ist. Sie sollten dazu beitragen, die Diskrepanzen zwischen den einzelnen Gebieten des EWR zu reduzieren. Das IMPACT-Programm fördert keine technischen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, sondern den Einsatz bereits entwickelter Technologie. Leichtere Zugangsmöglichkeiten für Endbenutzer stehen im Vordergrund; dies betrifft v. a. Systeme, die die mittelständische Wirtschaft sowie Erst- und Gelegenheitsbenutzer ansprechen. Die Projekte müssen klar umrissene Benutzergruppen und EWR-Bedürfnisse im Visier haben. Von den geförderten Informationsdiensten wird erwartet, daß sie den Informationsmarkt mittelfristig in erheblichem Maße beeinflussen; daher müssen sie nicht nur ihren Anwendernutzen unter Beweis stellen, sondern auch ihre etwaige Rentabilität. Die Finanzierung erfolgt auf Kostenteilungsbasis (Prozentsatz der anfallenden Kosten), wobei der EU-Anteil auf 50% der Gesamtkosten begrenzt ist und je nach Projektumfang und -budget geringer ausfallen kann.Allen Personen und Einrichtungen, die nach der Bekanntmachung im Oktober 1993 eine Absicht bekundet hatten, wurde bereits ein entsprechendes Informationspapier zu den Verfahren, Formularen und Leitlinien zugestellt; alle übrigen Interessenten können diese Unterlage bei folgender Stelle anfordern: European Commission DG XIII/E-2 IMPACT programme Jean Monnet Building Office C4-25A L-2920 Luxembourg Tel. +352-34981222; Fax +352-34981234