Norwegen, Schweden und die Schweiz beteiligen sich an Strahlenschutzforschung
Am 15. März 1994 hat die Europäische Kommission drei bilaterale Kooperationsabkommen über Forschung und Ausbildung im Bereich des Strahlenschutzes verabschiedet. Es handelt sich um Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Mit diesem Abkommen erhalten die drei genannten Länder die Möglichkeit, sich in vollem Umfang an Bereich 1 des spezifischen Forschungs- und Ausbildungsprogramms im Bereich des Strahlenschutzes (1990-1994) zu beteiligen (Sicherheit bei der Kernspaltung).
Länder
Schweiz, Norwegen, Schweden