Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-17

Article available in the following languages:

DE EN

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Indien

Der Rat hat am 18. Juli 1994 das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung verabschiedet. Das Abkommen betrifft die Bereiche: Energie; Telekommunikation, Elektronik, Informations- und Satellitentechn...

Der Rat hat am 18. Juli 1994 das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung verabschiedet. Das Abkommen betrifft die Bereiche: Energie; Telekommunikation, Elektronik, Informations- und Satellitentechnik; Normen; geistiges Eigentum; Investitionen; Landwirtschaft und Fischerei; Fremdenverkehr; Wissenschaft und Technik; Information und Kultur; entwicklungspolitische Zusammenarbeit; Umwelt; Entwicklung der Humanressourcen; Bekämpfung des Drogenmißbrauchs. Der Bereich Wissenschaft und Technik schließt ein: Biowissenschaft, Biotechnologie, neue Werkstoffe, Geowissenschaft und Meereskunde, und zwar u.a. mit folgenden Zielen: - Förderung des Transfers von Know-how und Schaffung von Innovationsanreizen; - Verbreitung von Informationen und Fachwissen in Wissenschaft und Technik. Als Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind geplant: - gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten durch Forschungszentren und andere geeignete Einrichtungen; - Austausch und Ausbildung von Wissenschaftlern und Forschern, insbesondere die Herstellung dauerhafter Kontakte zwischen den Fachleuten aus Wissenschaft und Technik; - Austausch wissenschaftlicher Informationen.

Länder

Indien