Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-17

Article available in the following languages:

DE EN

Beschluß der EFTA-Überwachungsbehörde zu staatlichen Beihilfen

Soeben wurde der Beschluß Nr. 4/94/KOL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 19. Januar 1994 veröffentlicht; er befaßt sich mit der "Annahme und Bekanntgabe der verfahrens- und materiellrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen (Leitfaden für die Anwendung u...

Soeben wurde der Beschluß Nr. 4/94/KOL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 19. Januar 1994 veröffentlicht; er befaßt sich mit der "Annahme und Bekanntgabe der verfahrens- und materiellrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen (Leitfaden für die Anwendung und Auslegung der Artikel 61 und 62 des EWR-Abkommens und des Artikels 1 des Protokolls 3 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs)". Was die horizontalen Beihilfen für Forschung und Entwicklung betrifft, sind die Bestimmungen des EWR-Abkommens konstruktiv anzuwenden, damit die Zusammenarbeit gefördert wird, die zur Verbreitung neuer Technologien beiträgt. Bei der Überwachung staatlicher Beihilfen ist zu berücksichtigen, daß die Ressourcen in Wirtschaftszweige geleitet werden müssen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken helfen. Um den EFTA-Staaten die Abfassung ihrer Notifizierungen zu erleichtern, wird zwischen folgenden drei FuE-Tätigkeiten unterschieden: Grundlagenforschung, industrielle Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung und Entwicklung. Staatlichen Beihilfen für vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung steht die EFTA-Überwachungsbehörde wohlwollend gegenüber. Die Behörde erstrebt eine klare Unterscheidung zwischen echter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und der Einführung neuer Technologien im Zusammenhang mit produktionsorientierten Investitionen (Modernisierung). Dies betrifft z.B. FuE-Beihilfen für die Automobilindustrie.

Länder

Österreich, Schweiz, Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweden

Verwandte Artikel

Mein Booklet 0 0