Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Konvention zur Artenvielfalt
Ausschreibung eines Dienstleistungauftrags im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 15 und 16 der Konvention zur Artenvielfalt (offenes Verfahren): Im Rahmen des Fünften Aktionsprogramms für den Umweltschutz und der Konvention zur Artenvielfalt, welche von der EU ratifiziert wurde und welche die Erfüllung verschiedener Verpflichtungen voraussetzt (Artikel 15 und 16), beabsichtigt die Europäische Kommission, externe Beratungsdienste bezüglich analytischer und juristischer Aspekte in Anspruch zu nehmen. Folgende Leistungen sind zu erbringen: - Erarbeitung und detaillierte Darlegung konkreter Maßnahmen und Rechtsvorschriften, welche zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 15 und 16 der Konvention beitragen, insbesondere Maßnahmen zur: . fairen und gerechten Teilung der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung; . Teilung anfallender Gewinne mit den Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen; - Ausarbeitung einer wissenschaftlich und wirtschaftlich begründeten Argumentation zugunsten der Gemeinschaftsaktion in den vorgenannten Bereichen. Einzelheiten sind dem Amtsblatt oder den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu richten: European Commission DG XI/3 Mr. J. J. Groenendaal 200 rue de la Loi (BU5/3-178) B-1049 Brussels Fax +32-2-2991069