EFTA-Beteiligung am 4. Rahmenprogramm
Am 12. August 1994 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuß folgenden Beschluß gefaßt (Nr. 10/94): Änderung des Protokolls 31 zum "EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten". Aufgrund des Beschlusses sind die EFTA-Staaten ab dem 1. Januar 1994 an den spezifischen Programmen des 3. und 4. Rahmenprogramms beteiligt. Ferner wirken sie in den EG-Ausschüssen mit, die die Europäische Kommission bei der Verwaltung, Entwicklung und Durchführung der FTE-Tätigkeiten unterstützen. Schließlich arbeiten sie auch im Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) und sonstigen EG-Ausschüssen mit, die die Kommission in diesem Bereich konsultiert.
Länder
Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Schweden